- Der Senat finalisiert eine parteiübergreifende Version des CLARITY Act auf Grundlage des House-Gesetzes; Entwürfe kommen aus Ag (CFTC-Zuständigkeit) und Banking (SEC/illicit finance).
- Markups und Ausschussabstimmungen sind für nächsten Monat vorgesehen; ein zusammengeführter Text soll Anfang nächsten Jahres auf die Senatsagenda, eine endgültige Verabschiedung wird erst 2026 erwartet.
Mehr Klarheit, im Wortsinn: Der CLARITY Act und die häufig als „Crypto Market Structure Bill“ bezeichnete Vorlage sind dasselbe Gesetzespaket. Die Fassung des Repräsentantenhauses passierte die Kammer im Juli; seither arbeitet der Senat an einer eigenen Version.
Nach Angaben von Journalistin Eleanor Terrett stützt sich der Senatsentwurf – häufig als Responsible Financial Innovation Act bezeichnet – weitgehend auf den House-Text, wird jedoch von zwei Gremien angepasst: dem Landwirtschaftsausschuss für die CFTC-Komponente sowie dem Bankenausschuss für die SEC-Aufgaben und das Themenfeld „illicit finance“.
Aus dem Ag-Ausschuss liegt bereits ein parteiübergreifender Diskussionsentwurf vor. Auf der Banking-Seite gab es zwar zwei frühere, GOP-geführte Fassungen, doch wird nun ein bipartistischer Entwurf erwartet. Sobald der Banking-Text veröffentlicht ist, sollen Markups und Voten in beiden Ausschüssen bereits im kommenden Monat stattfinden.
Die beiden Versionen – Ag und Banking – werden anschließend zu einem einheitlichen Gesetzestext konsolidiert, den Ausschussvorsitzender Tim Scott nach eigener Aussage „Anfang nächsten Jahres“ auf den Senatsboden bringen möchte.
Realistischer Pfad: Senat zuerst, dann House-Bestätigung – Abschluss 2026
Der Prozess verlängert sich über die erste Senatsbefassung hinaus. Nach einer Verabschiedung im Oberhaus müsste der bereinigte Text zurück ins Repräsentantenhaus, wo die bereits im Juli beschlossene House-Version formell mit dem Senatskompromiss abgeglichen und bestätigt wird.
Erst im Anschluss ginge das Paket an den Präsidenten. Terrett weist darauf hin, dass der 43-tägige Government Shutdown spürbar zur Zeitverzögerung beigetragen hat. Entsprechend sollte nicht mit einer endgültigen Verabschiedung vor 2026 gerechnet werden.
Inhaltlich adressiert die Vorlage die Marktarchitektur für digitale Vermögenswerte in den USA. Sie ordnet die Aufsicht zwischen CFTC und SEC, definiert Pflichten für Emittenten, Handelsplätze, Broker und Verwahrer, und etabliert Vorgaben zu Marktmissbrauch, Offenlegung sowie „illicit finance“.
Ein zentrales Element ist die präzise Abgrenzung zwischen Waren- und Wertpapierregime, inklusive Kriterien, Übergangsfristen und technischer Standards für Listing, Delisting, Segregation von Kundengeldern, Behandlung von Forks und Airdrops sowie Mindestanforderungen an Ausführungsqualität und Systemrobustheit. Stablecoins bilden einen eigenen Block mit Regeln zu Reserven, Liquidität, Berichten und Notfallmechanismen.
Für Marktakteure sind die nächsten Wochen operativ relevant. Mit Veröffentlichung des bipartistischen Banking-Entwurfs wird deutlich, wie streng die SEC-Zuständigkeiten gezogen werden, welche Safe-Harbors gelten und welche Schwellenwerte für Token-Registrierungen und Intermediärslizenzen vorgesehen sind.
Ebenso entscheidend ist, wie die Ag-Komponente die CFTC-Aufsicht über Spot- und Derivatemärkte konkretisiert und welche Anforderungen an Marktplätze, Market-Maker und Clearing-Modelle verankert werden.
Da beide Ausschüsse parteiübergreifend arbeiten, steigt die Wahrscheinlichkeit eines tragfähigen Kompromisses – allerdings um den Preis zusätzlicher Detailabstimmungen, die den Kalender in das Jahr 2026 schieben.
Unter dem Strich entsteht ein konsolidiertes Gesetzespaket mit mehreren Etiketten – CLARITY Act, Responsible Financial Innovation Act, „market structure bill“ – das die föderale Zuständigkeit bündelt und einen kohärenten Rahmen für Teilnahme, Offenlegung und Aufsicht im Krypto-Sektor schaffen soll.
Für Unternehmen heißt das: Entwürfe eng verfolgen, Übergangsfristen und definitorische Schwellen früh in die Compliance-Planung einarbeiten und technische Schnittstellen für Reporting und Verwahrung an die absehbaren Standards anpassen.






