- IDX hat einen kombinierten Gold- und Bitcoin-ETF beantragt, der Anlegern eine synthetische Abbildung beider Vermögenswerte ermöglicht.
- Die US-Finanzaufsicht FHFA hat jüngst Krypto-Hypotheken zugelassen, was den ETF-Vorstoß von IDX regulatorisch stützt.
Am Mittwoch hat der Vermögensverwalter IDX den Antrag für einen kombinierten Gold- und Bitcoin-ETF – den IDX Alternative FIAT ETF – bei der US-Börsenaufsicht eingereicht. Diese Einreichung erfolgte unmittelbar nach der Entscheidung der US Federal Housing Finance Agency (FHFA), Krypto-Hypotheken zuzulassen. Der Fonds soll Investoren ein konzentriertes Engagement in Bitcoin und Gold bieten – zwei Anlageklassen, die 2025 als wirkungsvolle Absicherung gegen Marktschwankungen gelten.
Dynamische Allokation mit synthetischer Abbildung
Der IDX-ETF verfolgt eine dynamische Vermögensallokation: Die Gewichtung von Bitcoin und Gold wird fortlaufend an Volatilitäts- und Momentumindikatoren angepasst. Anstatt direkt in physisches Gold oder Kryptowährungen zu investieren, nutzt der Fonds derivative Instrumente wie Futures, Optionen, Swaps und Exchange-Traded Products (ETPs), um die Zielexponierung herzustellen. Mindestens 80 % des Fondsvermögens fließen in Derivate, die mit Bitcoin und Gold verknüpft sind. Ein moderater Leverage-Faktor von 1,25 × soll die Renditeeffizienz erhöhen.
Bis zu 40 % des Vermögens dürfen in sogenannte „Referenzwerte“ allokiert werden – darunter Ether, Silber, Goldminenaktien sowie Unternehmen aus der Blockchain-Infrastruktur. Diese Diversifizierung zielt darauf ab, das Portfoliorisiko zu glätten und zusätzliche Renditequellen aus korrelierenden Märkten zu erschließen.
Bitcoin-ETF-Zuflüsse ziehen weiter an
Seit Januar 2024 verzeichnet der Markt für Bitcoin-ETFs kumulierte Kapitalzuflüsse von nahezu 70 Mrd. US-Dollar. In den vergangenen zwölf Tagen allein kamen netto fast 4 Mrd. US-Dollar hinzu, davon rund 500 Mio. US-Dollar am vergangenen Mittwoch. Das anhaltende Interesse unterstreicht die wachsende institutionelle Nachfrage nach digitalen Vermögenswerten.
Parallel dazu hat die FHFA eine Richtlinie veröffentlicht, die Kryptowährungen als zulässige Sicherheiten bei Hypothekendarlehen anerkennt. Bestände auf regulierten US-Börsen können nun ohne vorherigen Umtausch in US-Dollar als Reservevermögen angerechnet werden – ein weiterer Schritt zur Integration digitaler Assets in etablierte Finanzprozesse.