• Die EU-Kommission will festlegen, dass Stablecoins, die sowohl von EU-lizenzierten Gesellschaften als auch von deren Nicht-EU-Tochterfirmen emittiert werden, gegenseitig fungibel sind.
  • Die Klarstellung geht auf eine Anfrage der französischen Aufsicht zurück und gehört zur Umsetzung der MiCA-Regeln für digitale Vermögenswerte.

Die Europäische Kommission arbeitet an einer präzisen Leitlinie zur Fungibilität von Stablecoins im Rahmen des MiCA-Regelwerks (Markets in Crypto-Assets). Vorgesehen ist, dass Stablecoins, die von einer EU-lizenzierten Gesellschaft und parallel von deren Nicht-EU-Ablegern begeben werden, als vollständig austauschbar gelten.

Fungibilität unter MiCA: EU- und Nicht-EU-Emissionen

Die geplante Klarstellung beantwortet eine im April 2024 eingereichte Anfrage der französischen Bankenaufsicht. Diese wollte wissen, wie identische Tokens zu behandeln sind, die von einer EU-Gesellschaft und ihrer Nicht-EU-Tochter ausgegeben werden.

Nach MiCA müssen Emittenten von sogenannten e-money-Tokens (EMT) ausreichende Bankreserven innerhalb der EU vorhalten, um Rücknahmen abzusichern. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte gewarnt, dass Nicht-EU-Inhaber ihre Ansprüche möglicherweise über EU-Reserven bedienen könnten und damit die finanzielle Autonomie der Union unter Druck geriete.

Ein Kommissionssprecher betonte jedoch, ein „Bank-Run“ sei bei vollständig gedeckten, streng regulierten Stablecoins sehr unwahrscheinlich. Rückgabeersuchen von Nicht-EU-Inhabern würden regelmäßig an die jeweilige Auslandsgesellschaft adressiert. Um Risiken auszuschließen, erwägt die Kommission, Emittenten zur laufenden Anpassung ihrer Reserveaufteilung zu verpflichten, damit EU-Bestände und EU-Reserven jederzeit deckungsgleich bleiben.

Regulatorische Einordnung und Marktauswirkungen

Die Klarstellung schafft Rechtssicherheit für Emittenten und Marktteilnehmer: Unternehmen können Stablecoins künftig unter einer europäischen Lizenz begeben und sie gleichzeitig über Nicht-EU-Tochterfirmen fungibel anbieten. Damit erweitert MiCA den geografischen Handlungsspielraum, ohne die regulatorische Kohärenz zu gefährden.

Die 2023 in Kraft getretene Verordnung liefert das erste umfassende Aufsichtsregime für Kryptowerte in der EU. Sie verfolgt das Ziel, Verbraucher zu schützen und die Finanzstabilität zu sichern, während sie Innovationen im Sektor fördert.

Am 24. Juni 2025 warnte EZB-Präsidentin Christine Lagarde erneut vor potenziellen Risiken für Geldpolitik und Finanzstabilität durch Stablecoins und bekräftigte die Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung. Parallel bereitet die Kommission eine Konsultation vor, um technische Anforderungen an die Besicherung von e-money-Tokens weiter zu präzisieren und so Transparenz sowie Sicherheit der Reserven zu erhöhen.