• Ripple und die SEC warten auf eine vorläufige Gerichtsentscheidung, die eine Einigung innerhalb weniger Wochen ermöglichen könnte.
  • Ein XRP-Anwalt erklärt, Ripples Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung habe eine frühere Einigung mit der SEC verzögert.

Die seit Jahren andauernde juristische Pattsituation zwischen Ripple und der US-Börsenaufsicht (SEC) könnte bald enden. XRP-Anwalt Bill Morgan rechnet mit einer Einigung innerhalb weniger Wochen, da beide Parteien auf eine wegweisende Entscheidung des Bezirksgerichts warten. Aktuelle Schriftsätze lassen erkennen, dass das Verfahren in die Schlussphase eintritt. Beobachter gehen daher zunehmend davon aus, dass sich die Frage nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wann einer Beilegung dreht.

Gemeinsamer Antrag und voraussichtliches Urteil sorgen für Optimismus

Laut Morgan steht der XRP-Prozess an einem Wendepunkt. Er erklärte, dass sowohl Ripple als auch die SEC auf eine „indikative Entscheidung“ des Bezirksgerichts warten. Diese Entscheidung könnte den Weg für eine begrenzte Rückverweisung und die formelle Billigung einer Vergleichsvereinbarung ebnen. Ripple hat jüngst ein ergänzendes Schreiben eingereicht, das den gemeinsamen Antrag unterstützt und seinen Wunsch nach einer zeitnahen Beilegung unterstreicht.

Rechtsanwalt John Deaton beziffert die Wahrscheinlichkeit, dass Richterin Analisa Torres dem Antrag stattgibt, auf 70 % und verweist auf die gemeinsame Linie beider Parteien. Deaton betonte, dass der Antrag die Absicht beider Seiten widerspiegele, das Verfahren effizient abzuschließen.

„Die Tatsache, dass sich beide Parteien über diesen Antrag einig sind, ist bezeichnend.“

fügte Deaton hinzu und unterstrich damit die Ernsthaftigkeit der aktuellen Vergleichsgespräche.
Morgan stellte weiter klar, dass Ripples Antrag auf Aufhebung der bestehenden einstweiligen Verfügung zur Verzögerung beigetragen habe. Er versicherte, die SEC arbeite entgegen anderslautender Spekulationen mit Ripple zusammen, um die Verfügung aufzuheben.

„Ripple und die SEC hätten sich schon vor Monaten geeinigt, wenn Ripple nicht die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt hätte“,

schrieb Morgan und deutete an, dass die Behörde derzeit kein Hindernis darstelle.

Zeitplan der Einigung hängt vom nächsten Schritt des Gerichts ab

Morgan erläuterte, dass der weitere Zeitplan davon abhängt, ob Richterin Torres die vorläufige Entscheidung erlasse. Falls dem Antrag stattgegeben werde, würden Ripple und die SEC einen Antrag auf begrenzte Rückverweisung stellen, damit das Gericht die vereinbarten Maßnahmen umsetzen könne. Anschließend werde ein förmlicher Antrag auf abschließende Abhilfe eingereicht.

Beide Parteien haben die Vergleichsvereinbarung bereits unterzeichnet: Ripple am 23. April 2025, die SEC am 8. Mai 2025. Dem gemeinsamen Antrag, das Berufungsverfahren vorübergehend auszusetzen, wurde entsprochen; das Verfahren ist für 60 Tage – vom 16. April bis 16. Juni 2025 – unterbrochen.

Am 8. Mai stellten die Parteien einen Antrag nach Regel 62.1, um eine indikative Entscheidung zu erwirken. Nachdem Richterin Torres den Antrag zunächst abgelehnt hatte, reichten sie am 12. Juni einen überarbeiteten gemeinsamen Antrag ein. Am 16. Juni folgte ein Sachstandsbericht, der formell beantragte, Berufung und Anschlussberufung auszusetzen.

Morgan betonte, dass beide Parteien die Berufung vor dem Second Circuit zurückziehen werden, sobald das Bezirksgericht die vorläufige Entscheidung trifft und die Abhilfemaßnahmen billigt. Die endgültige Vereinbarung sieht vor, dass Ripple einer reduzierten Geldstrafe von 50 Mio. US-Dollar zustimmt und die einstweilige Verfügung aufgehoben wird.