- SwissBullion ermöglicht den Kauf von Gold und Silber mit XRP und ETH und erweitert damit seine Zahlungsoptionen über Banküberweisung und Karten hinaus.
- Für Kunden sind Preisermittlung, Gebühren, Wechselkurs-Spreads, Rückerstattungsregeln sowie die Frage, ob Zahlungen über einen Krypto-Dienstleister oder direkt per Wallet abgewickelt werden, entscheidend.
SwissBullion öffnet seinen Bezahlvorgang für zwei der größten Kryptowährungen. Der Edelmetallhändler akzeptiert nun neben traditionellen Zahlungsmethoden auch XRP und Ethereum.
WrathofKahneman merkte an, dass XRP manchmal fälschlicherweise als „Ripple“ bezeichnet wird. Dies ändert zwar nichts an der Funktionalität, verdeutlicht aber den Unterschied zwischen dem Token und dem Unternehmen.
Es ist noch unklar, ob SwissBullion einen externen Zahlungsdienstleister integrieren oder eigene Wallets für Lastschriften nutzen wird – ein Detail mit Auswirkungen auf Gebühren, Geschwindigkeit und Rückbuchungen.
Abwicklung und Preisstellung: vom Fixing bis zur Chain-Bestätigung
Kernstück bei Krypto-Bezahlungen für physische Edelmetalle ist die Preisfestsetzung. Branchenüblich sind Bindung an LBMA-Fixings oder Echtzeit-Spots mit kurzer Gültigkeit (z. B. fünf bis 15 Minuten). Der Rechnungsbetrag in Fiat wird dann in XRP oder ETH zum Zeitpunkt des Bezahlklicks umgerechnet. Je nach Setup fallen drei Kostenblöcke an:
- Netzwerkgebühr (Gas/Transaction Fee),
- Wechselkurs-Spread zwischen Fiat und Krypto,
- Händleraufschläge/Rabatte für die Zahlungsmethode.
Ein Payment-Processor (z. B. ein regulierter PSP) konvertiert häufig sofort in Fiat oder Stablecoins, wodurch der Händler keine Kursposition hält. Das erleichtert Rückerstattungen (Refunds) und Chargebacks nach definierten Regeln.
Beim Direktinkasso über eigene Wallets trägt SwissBullion die Volatilität bis zur internen Umrechnung; dafür entfallen in der Regel PSP-Gebühren, während die Operationslast (Adressverwaltung, Fehlüberweisungen, Compliance-Nachweise) steigt.
Für den Kunden sind Bestätigungsschwellen relevant: ETH-/XRP-Zahlungen gelten meist nach wenigen On-Chain-Bestätigungen als final; im E-Commerce werden oft 0-bis-1-Bestätigung mit PSP-Garantie akzeptiert.
Rückabwicklungen folgen dem Grundsatz „gleiche Route zurück“, unter Berücksichtigung potenzieller Kursdifferenzen zwischen Kauf- und Refund-Zeitpunkt. Seriöse Händler dokumentieren Stornogebühren, Restocking und FX-Spreads transparent, um Streitfälle zu vermeiden.
Compliance, Verwahrung und Kundenkreis: was Käufer wissen sollten
Als in der Schweiz ansässiger Händler unterliegt SwissBullion dem Geldwäschereigesetz (AMLA). Krypto-Zahlungen sind seit 2023 stärker Travel-Rule-pflichtig; je nach Schwellenwert müssen Absender- und Empfängerdaten erhoben und bei Bedarf an den Dienstleister übermittelt werden.
Nutzt SwissBullion einen VASP/PSP, laufen Teile der Sorgfaltspflichten (Adress-Screenings, Sanktionslisten, Herkunftsnachweis) über den Partner. Beim Direktinkasso entstehen eigene Prüf- und Dokumentationspflichten, etwa Blockchain-Analyse, Risikoscoring und Aufbewahrungsfristen.
Für Käufer stellen sich vier praktische Fragen:
- Preislogik: Bindung an Fixing oder Realtime; Höhe des Krypto-Spreads; Cut-off-Zeiten.
- Gebührenmodell: Netzwerkgebühren, PSP-Kosten und mögliche Krypto-Rabatte gegenüber Karte/Bank.
- Fulfillment: Versand vs. Tresor-Lagerung (Allocated/Unallocated); Versicherungsdeckung; Lieferländer.
- Rückerstattung & Reklamation: Fristen, Gebühren, Kursdifferenzregel und Identitätsnachweise.
Aus Treasury-Sicht kann die Annahme von XRP/ETH neue Kundensegmente erschließen und FX-Reibung reduzieren, insbesondere bei Cross-Border-Bestellungen. Gleichzeitig sollten Händler Liquiditäts-Richtlinien (Umrechnung in Fiat/Stablecoin), Wallet-Governance (Mehrparteien-Signaturen, Zugriffsprotokolle) und Notfallpläne (Fehladressierung, Double-Spend-Schutz) hinterlegen.
Kunden profitieren, wenn SwissBullion Referenzpreise (z. B. LBMA/COMEX), Zeitstempel, Bestätigungsschwellen und Gebühren im Checkout sichtbar macht.
Die Kombination „Edelmetalle gegen Krypto“ verlangt darüber hinaus klare Steuer- und Zolldokumente. Für viele Jurisdiktionen ist die Anschaffung von Edelmetallen von der Krypto-Veräußerung zu trennen, da Letztere steuerlich realisierte Gewinne/Verluste auslösen kann.
Ein Händler, der Belege standardisiert bereitstellt (Rechnung in Fiat, separater Krypto-Bezahlbeleg mit Zeitstempel und Kurs), erleichtert die Compliance beim Kunden und senkt Supportaufwand.
Ob SwissBullion beim Krypto-Checkout direkt oder über einen Dienstleister agiert, bleibt die zentrale offene Variable. Für Endkunden empfiehlt sich bis zur Klärung ein Blick in FAQ/AGB: Dort sollten Akzeptanzbedingungen, Kursbindung, Refund-Regeln, AML-Nachweise und Technikdetails (z. B. Memo/Tag bei XRP) eindeutig beschrieben sein.






