- Donald Trump kündigt neue Zölle von 10 Prozent auf Waren aus mehreren europäischen Ländern an, die ab 1. Februar gelten und ab 1. Juni auf 25 Prozent steigen sollen.
- Der Schritt wird von Trump direkt an Verhandlungen über einen „vollständigen“ Kauf Grönlands geknüpft und fällt zeitlich kurz vor eine Supreme-Court-Entscheidung zu seiner Zollkompetenz.
Donald Trump bringt den Zollstreit mit Europa zurück auf die große Bühne und verbindet ihn mit Grönland.
In einem Post auf Truth Social erklärte der US-Präsident, die USA würden ab dem 1. Februar einen Zollsatz von 10 Prozent auf alle Güter aus Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Finnland erheben. Ab dem 1. Juni sollen diese Zölle nach seiner Darstellung auf 25 Prozent steigen.
Zölle als Druckmittel in der Grönland-Frage
Trump knüpft die Maßnahme explizit an einen Deal. Die Zölle sollen „fällig und zahlbar“ bleiben, bis es eine Vereinbarung über den „vollständigen und totalen“ Kauf Grönlands gebe. Das ist diplomatisch eine ungewöhnliche Verknüpfung.
Grönland gehört zum Königreich Dänemark, ist aber geopolitisch auch für die USA relevant, nicht zuletzt wegen Arktisrouten, Militärpräsenz und Rohstoffen. Trump setzt hier offensichtlich auf maximale Hebelwirkung über Handelsströme.
Für Unternehmen wäre ein solcher Zollpfad ein harter Einschnitt, weil er planbar in zwei Stufen eskaliert. 10 Prozent ab Februar sind in vielen Lieferketten bereits spürbar. 25 Prozent ab Juni würde in betroffenen Branchen schnell zu Preisweitergaben, Umleitungen oder temporären Stopps führen, je nach Marge und Substitutionsmöglichkeiten.
Supreme Court prüft Trumps Zollkompetenz
Zeitlich fällt die Ankündigung vor eine Supreme-Court-Entscheidung, die sich mit Trumps Zollpolitik befasst. Das Gericht soll klären, ob der Präsident die Autorität hat, solche Zölle unter dem International Emergency Economic Powers Act von 1977 zu verhängen. Der IEEPA ist ursprünglich als Notstands- und Sanktionsinstrument konzipiert, nicht als allgemeines Handelsgesetz. Genau deshalb ist die juristische Abgrenzung so wichtig.
Für Märkte ist die Lage damit doppelt geladen. Einerseits steht ein konkreter Zollfahrplan im Raum. Andererseits ist unklar, wie belastbar die rechtliche Grundlage ist und ob die Gerichte die Reichweite präsidialer Befugnisse hier enger ziehen. In dieser Kombination wird aus einer Handelspolitik-Headline schnell wieder ein Volatilitätsfaktor, auch für FX, Industrieaktien und Rohstoffpreise.






