- Uphold reaktiviert seine XRP-Debitkarte: Zahlungen mit mehr als 300 Kryptoassets an allen Visa-Akzeptanzstellen sind möglich, mit bis zu 6 % Cashback in XRP.
- Laut Management kehrt das Produkt nach einer Pause wegen regulatorischer Unsicherheit zurück und untermauert die langfristige Ausrichtung auf das XRP-Ökosystem.
Uphold hat die Wiedereinführung seiner XRP-Debitkarte bekanntgegeben und reagiert damit auf ein verändertes regulatorisches Umfeld und anhaltende Nachfrage aus der Community.
Die Karte erlaubt es Nutzerinnen und Nutzern, über 300 digitale Vermögenswerte überall dort zu verwenden, wo Visa akzeptiert wird – sowohl online als auch am physischen Point of Sale.
Karteninhaber erhalten bis zu 6 % Cashback in XRP auf alle Einkäufe. Bonitätsprüfungen oder Wartezeiten vor der Nutzung sind nach Angaben des Unternehmens nicht erforderlich.
„Wir hatten schon immer eine starke Basis von XRP-Holdern“,
sagte Beaton von Uphold.
„Wir haben zuvor eine Debitkarte angeboten, mussten sie aber aufgrund regulatorischer Unsicherheit pausieren. Die Rückkehr bekräftigt unser langfristiges Engagement für das XRP-Ökosystem.“
Produktmechanik und Anreizstruktur
Die Karte ist als Konto-gebundener Debit konzipiert, der Zahlungen in Fiat am Terminal mit hinterlegten Krypto-Beständen im Uphold-Konto verrechnet. Nutzer können eine große Auswahl an Assets – darunter XRP und zahlreiche weitere Token – als Abrechnungswährung definieren und flexibel wechseln.
Der Cashback wird in XRP gutgeschrieben; die genaue Höhe (bis zu 6 %) hängt typischerweise von Nutzersegment, Volumen und eventuellen Aktionsbedingungen ab.
Für die Preisstellung wird der jeweilige Kaufbetrag zum Zeitpunkt der Transaktion in Echtzeit in die gewählte Krypto-Position umgerechnet. Relevante Kosten ergeben sich aus Kartengebühren, Wechselkurs-Spreads und Netzwerkgebühren (sofern On-Chain-Transfers ausgelöst werden).
Die Erstattungslogik orientiert sich an gängigen Kartenstandards: Rückabwicklungen erfolgen über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg; bei Krypto-Fiat-Konvertierungen sind Kursdifferenzen zwischen Kauf und Refund-Zeitpunkt zu berücksichtigen.
Governance, Compliance und operative Einbindung
Uphold betont die regulierte Abwicklung innerhalb seines bestehenden KYC/AML-Rahmens. Die Karte integriert Identitäts- und Transaktionsprüfungen, während die Verwahrung der zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerte in segregierten Wallet-Strukturen mit geeigneten Sicherheits- und Versicherungsmechanismen erfolgt.
Für Nutzer ergeben sich daraus bekannte Prozesse beim Onboarding, bei Limits und beim Kundenschutz, die mit den jeweiligen lokalen Vorgaben harmonisieren sollen.
Aus Sicht der Nutzererfahrung ist die unmittelbare Nutzbarkeit nach Freischaltung ein zentrales Verkaufsargument. Das Fehlen von Bonitätsprüfungen unterscheidet das Produkt vom klassischen Kreditkartenmodell, setzt aber eine ausreichende Krypto-Deckung im verbundenen Konto voraus.
Die Möglichkeit, mehrere digitale Vermögenswerte als Zahlungsquelle zu verwenden, zielt auf Kundinnen und Kunden, die bereits aktiv im Kryptobereich sind und ihre Bestände nicht vorab in Fiat umschichten möchten.
Institutionelle und regulative Beobachter werden die Transparenz der Gebührenstruktur, die Qualität der Preisreferenzen und die Stabilität der Abwicklung im Blick behalten.
Für Händler ändert sich der Prozess an der Kasse nicht: Die Autorisierung läuft über das Visa-Netzwerk, Auszahlungen erfolgen in Fiat; das Konversionsrisiko trägt der Emittent bzw. der zugrunde liegende Zahlungsdienstleister.
Für Endkunden empfiehlt sich die Prüfung der Produktbedingungen – insbesondere zu Cashback-Bedingungen, Gebühren, Umrechnungskursen und Rückerstattungsregeln.
Die Rückkehr der XRP-Debitkarte positioniert Uphold als Schnittstelle zwischen Krypto-Beständen und Alltagszahlungen. In einem Umfeld zunehmender regulatorischer Klarheit und wachsender Nachfrage nach praktischen Krypto-Use-Cases verstärkt das Unternehmen damit seine Präsenz im Zahlungssegment – mit einem Produkt, das auf Vertrautheit im Checkout und Kundenzentrierung setzt.
 
		 
			 
                                
 
                        





 
     
     
    