- Die US-Bankenaufsicht OCC stellt klar, dass nationale Banken risikofreie Principal-Geschäfte mit Krypto-Assets als Teil des Bankgeschäfts durchführen dürfen.
- Der republikanische Finanzausschuss im Kongress wertet die Leitlinie als Signal für breitere Marktteilnahme und als Ergänzung zur Regulierung unter dem GENIUS Act.
Die US-Bankenaufsicht Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat mit Interpretive Letter 1188 eine neue Leitlinie zu digitalen Assets veröffentlicht. Kernaussage: Nationale Banken dürfen als „riskless principal“ in Krypto-Transaktionen auftreten, also als Zwischenhändler, der Kundenorders im eigenen Namen ausführt, sich aber wirtschaftlich unverzüglich „flachstellt“.
Damit rückt Krypto ein Stück näher an das, was in der Aufsichtssprache als normales „business of banking“ gilt. Banken können Kund:innen beispielsweise Preis- und Ausführungsqualität anbieten, ohne ein dauerhaftes Marktpreisrisiko auf der eigenen Bilanz zu tragen. Die OCC knüpft die Erlaubnis an bekannte Standards: robuste Risiko- und Compliance-Prozesse, klare Produkt-Governance und Einbettung in bestehende Kontrollsysteme.
Unterstützung aus dem Kongress – und der GENIUS-Kontext
Der republikanisch geführte House Financial Services Committee begrüßte die Leitlinie umgehend. In einem Statement heißt es, die Guidance sei ein „positiver Schritt“ für Banken und das Digital-Asset-Ökosystem insgesamt. Sie ermögliche eine breitere Marktteilnahme, während die Aufseher parallel den GENIUS Act umsetzen – das neue Rahmengesetz für US-Stablecoins und digitale Marktinfrastruktur.
Praktisch bedeutet die OCC-Position: Bankkund:innen könnten künftig vermehrt Krypto-Exposure über vertraute Institute aufbauen, statt ausschließlich auf Börsen und Fintechs angewiesen zu sein.
Für Banken öffnet sich ein regulierter Pfad, digitale Vermögenswerte in den Dienstleistungskatalog aufzunehmen, ohne sich auf vollumfängliche Eigenhandelsrisiken einlassen zu müssen.






