- Binance hat das Wall Street Journal und Dow Jones wegen Verleumdung verklagt, nachdem ein Bericht eine DOJ-Ermittlung zu Iran-Transfers thematisierte.
- Das Gericht sieht in den Vorwürfen zwar ein bekanntes Compliance-Muster, verlangt für Haftung aber konkrete, belastbare Bezüge, und Binance bestreitet die Darstellung der Zeitung.
Binance geht juristisch gegen das Wall Street Journal vor. Die Kryptobörse hat eine Defamation-Klage gegen die Zeitung und den Mutterkonzern Dow Jones eingereicht, nachdem das Journal über eine Untersuchung des US-Justizministeriums zu Irans Nutzung der Plattform berichtet hatte.
Klage nach Bericht über mutmaßliche Iran-Sanktionsumgehung
Im Zentrum steht die Darstellung, dass über Binance mehr als eine Milliarde US-Dollar durch ein Netzwerk geflossen sein soll, das Iran-nahe Gruppen begünstigt habe. Der Bericht beschreibt zudem interne Erkenntnisse zu auffälligen Transaktionsketten und stellt die Frage, ob Binance im Rahmen der eigenen Verpflichtungen ausreichend gehandelt habe.
Binance bestreitet diese Lesart und wirft dem Journal vor, Sachverhalte verkürzt oder falsch dargestellt zu haben. Das Unternehmen argumentiert, man habe verdächtige Konten identifiziert, Maßnahmen ergriffen und Informationen an Behörden weitergeleitet. Genau diese Differenz ist jetzt der Kern des Rechtsstreits.
Der Kontext ist die Aufsicht nach dem 2023er Vergleich
Der Streit fällt in eine Phase, in der Binance ohnehin unter verschärfter Beobachtung steht. Nach dem großen Vergleich von 2023 ist die Börse mit Auflagen, Monitoring und dem Nachweis belastbarer AML- und Sanktionsprozesse konfrontiert. Vor diesem Hintergrund wirken neue Iran-bezogene Schlagzeilen sofort größer, als sie isoliert betrachtet wären.
Ob es tatsächlich eine neue, formale DOJ-Ermittlung gibt, ist öffentlich nicht bestätigt. Der Bericht beschreibt aber, dass Informationen gesammelt und geprüft würden. Parallel laufen politische Anfragen, die das Thema Sanktionsumgehung zusätzlich anheizen.







