• Die geänderten ETF-Anträge für Dogecoin und Aptos von Bitwise belegen ein aktives Engagement mit der SEC und erhöhen die Chancen auf eine Genehmigung.
  • Die im Dogecoin-ETF-Antrag neu aufgenommenen Sach-Ein- und Rücknahmen könnten die Steuereffizienz verbessern und den Erwartungen der SEC entsprechen.

Bitwise Asset Management hat bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) geänderte S-1-Registrierungserklärungen für seine geplanten Spot-Exchange-Traded-Funds (ETFs) auf Dogecoin (DOGE) und Aptos (APT) eingereicht. Die überarbeiteten Dokumente markieren einen weiteren Meilenstein nach Monaten intensiver Abstimmungen mit der Behörde.

Analysten werten die Updates als Signal für Fortschritte im Dialog zwischen Bitwise und der SEC. Damit rücken die ersten US-Spot-ETFs für beide Token einen Schritt näher.

Überarbeitete Einreichungen zeigen konstruktive Gespräche

Nach Einschätzung von ETF-Analyst Eric Balchunas (Bloomberg) deuten die Änderungen darauf hin, dass die SEC konstruktiv mit Bitwise zusammenarbeitet. Auf X (vormals Twitter) erklärte er am 26. Juni, die aktualisierten Anträge folgten dem bewährten Muster anderer Spot-ETF-Genehmigungen.

Bitwise reichte den Dogecoin-ETF ursprünglich im Januar, den Aptos-ETF im März ein. Die SEC verschob ihre Entscheidung über den Dogecoin-Fonds zuletzt am 12. Juni.

Die S-1-Registrierung nach dem Securities Act von 1933 ist Voraussetzung für eine Börsennotierung. Anders als frühere Versuche anderer Anbieter, die unter dem Investment Company Act von 1940 liefen, werden die Bitwise-Produkte als rohstoffbasierte Trusts strukturiert.

Am 28. Februar registrierte Bitwise einen Delaware Statutory Trust für den Aptos-ETF und reichte am 5. März die erste S-1 ein. Bei Zulassung wäre es der erste US-ETF mit ausschließlichem Fokus auf Aptos, eine Layer-1-Proof-of-Stake-Blockchain. Staking ist im Fondsdesign nicht vorgesehen.

Dogecoin-ETF: Sach­einlagen und -rücknahmen als Neuerung

Eine zentrale Änderung im Dogecoin-ETF-Antrag ist die Einführung von Sach­einlagen und -rücknahmen. Autorisierte Teilnehmer können DOGE damit direkt ein- oder auszahlen, ohne vorherige Konvertierung in Bargeld – eine Option, die im ursprünglichen Januar-Entwurf fehlte.

Balchunas verweist darauf, dass solche Mechanismen bei Krypto-ETFs zum Branchenstandard werden. Sie mindern Volatilität, erhöhen die Steuereffizienz und erfüllen Forderungen von Emittenten wie Anlegern, die sich bereits bei Bitcoin-Spot-ETFs bewährt haben.

Als Verwahrstelle für den Dogecoin-ETF ist Coinbase Custody vorgesehen. Zwar steht die endgültige Genehmigung noch aus, doch die Anpassungen gelten als Reaktion auf regulatorische Anforderungen. SEC-Kommissarin Hester Peirce bestätigte am 26. Juni, dass Sachleistungsmechanismen inzwischen geprüft würden und „sicherlich am Horizont“ erschienen.

Nächste Schritte im Prozess

Bitwise muss noch ein Formular 19b-4 einreichen, um den formellen Prüfungszeitraum der SEC zu starten. Nach dessen Annahme hat die Behörde bis zu 240 Tage für eine Entscheidung. Die Angleichung an bereits genehmigte ETF-Strukturen sowie die Einbindung von Sach­einlagen erhöhen die Erfolgsaussichten.

Bloomberg-Analysten schätzen die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung von Krypto-Spot-ETFs im Jahr 2025 inzwischen auf 90 %. Bitwise verwaltet bereits den Bitcoin-ETF BITB und hat Anträge für weitere Krypto-ETFs anhängig, darunter einen mit Schwerpunkt auf XRP.

Dogecoin ist mit rund 24 Mrd. USD Marktkapitalisierung aktuell die neuntgrößte Kryptowährung; Aptos rangiert mit etwa 3 Mrd. USD auf Platz 41. Eine ETF-Zulassung würde US-Investoren erstmals einen regulierten Zugang zu diesen Vermögenswerten über die traditionellen Börsen eröffnen.