- Die SPD plant die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin, XRP und Kryptowährungen, um Innovationen zu fördern und Steuereinnahmen zu erhöhen.
- Kritiker befürchten negative Auswirkungen auf Kleinanleger und die Attraktivität des deutschen Kryptomarktes.
Die SPD hat einen Plan vorgelegt, der die deutsche Kryptowelt auf den Kopf stellen könnte: die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin, XRP und Kryptowährungen. Bisher galt Deutschland als eine Art Steueroase für Krypto-Investoren, da Gewinne aus dem Verkauf von digitalen Währungen nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei blieben.
Doch diese Regelung steht nun auf dem Prüfstand. Die SPD will es wie folgt regeln:
Den Abgeltungssteuersatz auf private Kapitaleinkünfte erhöhen wir auf 30 Prozent. Einkünfte aus Kryptowährungen besteuern wir wie Kapitaleinkünfte.
Die Sozialdemokraten argumentieren, dass die aktuelle Regelung nicht mehr zeitgemäß sei und Innovationen im Kryptosektor eher behindere als fördere.
„Wir müssen sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen gerät“,
so ein Sprecher der SPD.
„Die aktuelle Regelung begünstigt Spekulanten und benachteiligt langfristige Investitionen in zukunftsträchtige Technologien.“
Stattdessen plant die SPD, eine Besteuerung von Krypto-Gewinnen einzuführen, die unabhängig von der Haltedauer ist – ähnlich wie bei traditionellen Kapitalerträgen. Dies könnte zu erheblichen Mehreinnahmen für den Staat führen und den Kryptomarkt transparenter machen. Befürworter argumentieren, dass eine solche Regelung auch dazu beitragen könnte, Geldwäsche und Steuerhinterziehung im Krypto-Sektor einzudämmen.
Allerdings gibt es auch Kritik an dem Vorhaben. Besonders Kleinanleger befürchten, dass sie durch die neue Regelung unverhältnismäßig stark belastet werden könnten.
„Viele Menschen nutzen Kryptowährungen als Teil ihrer Altersvorsorge“, sagt ein Vertreter einer Verbraucherschutzorganisation.
„Eine sofortige Besteuerung würde ihre langfristigen Sparpläne gefährden.“
Auch in der Krypto-Branche selbst herrscht Skepsis. Einige Experten warnen davor, dass eine zu strenge Besteuerung den Kryptomarkt in Deutschland unattraktiver machen und Investoren ins Ausland treiben könnte.
„Wir brauchen eine ausgewogene Regelung, die Innovationen fördert und gleichzeitig faire Steuerbedingungen schafft“,
so ein Sprecher eines Branchenverbands.
Die Diskussion um die Abschaffung der Haltefrist dürfte in den kommenden Monaten an Fahrt gewinnen. Die SPD muss nun versuchen, eine breite Unterstützung für ihren Vorschlag zu gewinnen, um ihn durch den Bundestag zu bringen. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland seine Rolle als Krypto-Steueroase aufgeben wird und wie sich die neue Regelung auf den Markt auswirken wird.
Laut Aussage eines befreundeten Steuerberaters (alle folgenden Aussagen ohne Gewähr) können Kryptowährungen rückwirkend nicht besteuert werden. Das relevanteste Prinzip in diesem Zusammenhang kommt aus dem allgemeinen Steuerrecht und besagt, dass steuerliche Regelungen grundsätzlich nicht rückwirkend in Kraft treten dürfen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Eine rückwirkende Besteuerung ohne eine solche ausdrückliche Regelung wäre unzulässig, da sie gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes verstoßen würde.
Denkbar hingegen wäre jedoch eine Gesetzesänderung wie sie in Österreich vorgenommen wurde.
Österreich als Vorbild?
In Österreich wurde ab dem 1. März 2022 eine neue Regelung zur Besteuerung von Kryptowährungen eingeführt, die sogenannte „Neuversteuerung von Kryptowährungen“ im Rahmen der Einkommensteuerreform 2022. Vereinfacht gesagt, gab es in Österreich vor dem 1. März 2022 folgende Regelung:
- Alte Regelung (vor dem 1. März 2022):
- Wenn man Kryptowährungen länger als ein Jahr besaß, waren Gewinne beim Verkauf steuerfrei.
- Wenn man sie kürzer als ein Jahr besaß, musste man Steuern zahlen, und zwar je nach Einkommen bis zu 55 %.
Ab dem 1. März 2022 änderte sich das:
- Neue Regelung (ab dem 1. März 2022):
- Für Kryptowährungen, die man ab dem 1. März 2021 gekauft hat, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr weg.
- Jetzt zahlt man immer 27,5 % Steuern auf Gewinne, egal wie lange man die Kryptowährungen besessen hat.
- Kryptowährungen, die man vor dem 1. März 2021 gekauft hat, bleiben beim Verkauf steuerfrei, wenn man das beweisen kann.
- Zusätzlich ist es nicht mehr Steuerpflichtig wenn man Kryptowährung in andere Kryptowährung tauscht.