• Beba und der DeFi Education Fund haben eine 2024 eingereichte Airdrop-Klage gegen die SEC in Texas freiwillig zurückgezogen.
  • Die Kläger verweisen auf einen Krypto-Kurswechsel bei der SEC, inklusive Aussagen von Hester Peirce und Überlegungen zu einem möglichen Airdrop-Exemptionsrahmen.

Die DeFi-Lobby nimmt Druck aus einem der symbolträchtigeren Streitpunkte mit der SEC. Die Texas-Firma Beba und der DeFi Education Fund haben ihre 2024 eingereichte Klage gegen die US-Börsenaufsicht zurückgezogen, die sich gegen den Umgang der Behörde mit Airdrops richtete.

Klage war als Präventivschlag gegen „Regulation by Enforcement“ gedacht

Ausgangspunkt war ein kostenloser Token-Airdrop, den Beba im März 2024 startete. Gemeinsam mit dem DeFi Education Fund folgte ein Pre-Enforcement-Verfahren gegen die SEC, also ein juristischer Angriff, bevor eine konkrete Durchsetzungshandlung vorlag.

Die zentrale Behauptung: Die SEC habe ihre Durchsetzungspolitik für digitale Assets faktisch etabliert, ohne den formalen Weg über ein Notice-and-Comment-Regelverfahren zu gehen. Das wäre, so das Argument, ein Verstoß gegen den Administrative Procedure Act.

Die Sache war nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Airdrops sind im Web3 ein Standardwerkzeug für Distribution. Gleichzeitig sind sie seit Jahren ein roter Fleck in der US-Regulierung, weil die Grenze zwischen Marketing, Wertpapierangebot und Community-Belohnung oft absichtlich unscharf ist.

SEC-Signale zu Airdrops ändern die Lage, sagen die Kläger

Die jetzt eingereichte freiwillige Abweisung in Texas verweist ausdrücklich auf eine veränderte Tonlage der Aufsicht. Genannt werden Arbeiten der SEC Crypto Task Force sowie Aussagen von Kommissarin Hester Peirce, die in mehreren Reden im vergangenen Jahr angedeutet habe, dass airdropped Tokens nicht automatisch Wertpapiere seien.

In der Akte wird zudem Peirces Hinweis erwähnt, die SEC prüfe ein Exemptionsframework für Airdrops. Und es wird auf eine Executive Action aus dem Weißen Haus von Januar verwiesen, die die Behörde ermutigt, einen „Safe Harbor“ für bestimmte Airdrops zu schaffen.

Dass die Klage fallen gelassen wird, heißt nicht, dass Airdrops in den USA plötzlich risikofrei sind. Aber es zeigt, dass sich die Kläger nicht mehr in einem reinen Abwehrkampf sehen. Sie setzen offenbar darauf, dass sich der Streit inzwischen eher am Tisch als vor Gericht entscheiden lässt.