• FDIC-Interimschef Travis Hill will noch im Dezember einen ersten Regulierungsvorschlag für Stablecoins an den Finanzausschuss des US-Repräsentantenhauses übermitteln.
  • Anfang 2026 sollen weitere Regeln folgen, die Kapital-, Liquiditäts- und Reservestandards für bundesaufsichtliche Stablecoin-Emittenten festschreiben.

Die US-Behörde Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) bereitet den formellen Einstieg in die Stablecoin-Aufsicht vor. Interims-Vorsitzender Travis Hill erklärte
, dass die FDIC noch in diesem Monat ihren ersten Vorschlag unter dem neuen „Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act“ – kurz GENIUS Act – vorlegen werde.

Der Entwurf geht direkt an den House Financial Services Committee und markiert den Beginn eines bundesweiten Regelwerks, das Stablecoins aus der Grauzone holt. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, wie Unternehmen, die Stablecoins emittieren wollen, als bundesaufsichtliche Institute eingestuft und geprüft werden.

„Wir gehen davon aus, dass wir noch in diesem Monat einen Regelungsvorschlag zur Festlegung unseres Antragsrahmens veröffentlichen werden“, sagte Hill.

Strengere Anforderungen an Kapital und Reserven

Parallel arbeitet die FDIC an einer zweiten Regel, die Anfang nächsten Jahres veröffentlicht werden soll. Diese soll die finanziellen Mindeststandards definieren, darunter Kapitalanforderungen, Liquiditätsvorgaben und Regeln für das Management der hinterlegten Reserven.

Damit zeichnet sich ab, dass Stablecoin-Emittenten, die unter Bundesaufsicht operieren wollen, künftig ähnliche Hürden nehmen müssen wie Banken: ausreichende Eigenmittel, belastbare Liquiditätspuffer und transparente, jederzeit abrufbare Reserveportfolios.

Für einen Markt, in dem bislang sehr unterschiedliche Qualitätsstufen nebeneinander existieren, könnte der GENIUS-Rahmen zum Filter werden, der klar trennt zwischen regulierten Dollar-Token und weniger regulierten Experimenten.