- Ab Oktober 2027 sollen Krypto-Dienstleister in Großbritannien unter das bestehende Finanzaufsichtsregime fallen und von der FCA überwacht werden.
- Die Regierung sieht darin einen Schutz vor „dubiosen Akteuren“ und hofft, das Land als Standort für Digital-Asset-Unternehmen attraktiver zu machen, auch wenn andere Jurisdiktionen bereits vorgelegt haben.
Das Finanzministerium hat bestätigt, dass Kryptoassets künftig nicht in einem separaten Spezialgesetz, sondern im Rahmen des bestehenden Finanzdienstleistungsrechts reguliert werden sollen.
Praktisch heißt das: Börsen, Broker und Wallet-Anbieter werden wie andere Finanzdienstleister behandelt, müssen sich bei der Financial Conduct Authority registrieren, Kapital- und Governance-Vorgaben erfüllen und strenge Transparenz- sowie Geldwäschepflichten einhalten.
Die Regeln sollen in mehreren Stufen erarbeitet werden. Bis Ende 2026 wollen FCA und Bank of England Detailvorgaben zu Handel, Verwahrung und Stablecoins vorlegen, die volle Anwendung ist dann für die zweite Jahreshälfte 2027 vorgesehen.
Später Start, aber Anspruch auf internationale Rolle
Politisch verkauft die Regierung das Paket als Chance, London als führenden Digital-Asset-Hub zu etablieren. Finanzministerin Rachel Reeves spricht von „klaren Verkehrsregeln“, die Investitionen erleichtern und Betrugsfälle eindämmen sollen. City-Ministerin Lucy Rigby betont, die Regeln würden „verhältnismäßig und fair“ ausfallen und damit sowohl Innovation als auch Verbraucherschutz stärken.
Kritiker verweisen darauf, dass die EU mit MiCA bereits seit 2024 ein vollumfängliches Rahmenwerk hat, während UK-Firmen noch bis 2027 auf volle Rechtssicherheit warten müssen. Befürworter halten dagegen, dass die Anbindung an vorhandene Finanzmarktregeln letztlich mehr Kontinuität bringt – und dazu beitragen könnte, dass sich große Institute mit Krypto-Services wohler fühlen als in einem komplett parallelen Spezialregime.






