- Die SEC hat Leitlinien veröffentlicht, nach denen Broker-Dealer bei bestimmten Stablecoin-Eigenbeständen einen 2%-Haircut ansetzen dürfen.
- Commissioner Hester Peirce sieht darin einen Baustein, um Stablecoins stärker in Abläufe rund um tokenisierte Wertpapiere einzubinden.
Die US-Börsenaufsicht SEC schiebt Stablecoins ein Stück näher an das Regelwerk klassischer Broker-Dealer heran.
In neuen Hinweisen aus der Division of Trading and Markets heißt es, die Behörde würde nicht widersprechen, wenn Broker-Dealer auf eigene Positionen in bestimmten Stablecoins einen „2% haircut“ anwenden. Ein Haircut ist in diesem Kontext ein Abschlag, der bei der Nutzung als Sicherheiten oder bei der Kapitalunterlegung angesetzt wird.
Was die 2%-Regel praktisch verändert
Ausgangspunkt ist eine Kundenschutzregel, die Broker-Dealer verpflichtet, Kundenvermögen abzusichern und dafür eine finanzielle „Pufferzone“ vorzuhalten. Die neue Guidance adressiert, wie Eigenbestände in Stablecoins in diese Logik passen können.
Der 2%-Haircut ist dabei ein Signal: Stablecoins werden nicht wie risikoloses Bargeld behandelt, aber auch nicht wie ein hochvolatiler Krypto-Token, der in den Kapitalanforderungen schnell teuer wird.
Für Handelsfirmen und Broker ist das relevant, weil Stablecoins in vielen Onchain-Prozessen die faktische Abwicklungseinheit darstellen. Wenn sie regulatorisch handhabbarer werden, sinkt die Reibung zwischen Wallet-Logik und Broker-Logik, zumindest an einer Stelle.
Peirce: Stablecoins als Werkzeug für tokenisierte Wertpapiere
SEC-Kommissarin Hester Peirce reagierte zustimmend. Stablecoins seien „essenziell“ für Transaktionen auf Blockchain-Schienen, sagte sie, und könnten es Broker-Dealern ermöglichen, ein breiteres Spektrum an Aktivitäten rund um tokenisierte Wertpapiere und andere Krypto-Assets abzudecken. Das ist eine nüchterne Aussage, aber sie steckt einen Rahmen ab: Nicht der Coin steht im Mittelpunkt, sondern die Abwicklung.
Offen bleibt, welche Stablecoins genau unter „bestimmte“ fallen und wie Marktteilnehmer das in ihren internen Risiko- und Compliance-Prozessen abbilden. In der Praxis wird daran hängen, ob der 2%-Abschlag als Türöffner wirkt oder als weiterer Sonderfall, der am Ende doch wieder nach juristischer Kleinarbeit riecht







