• Neuer Gesetzentwurf verleiht der ukrainischen Zentralbank das Recht, Bitcoin als Reserve zu kaufen, zu halten und zu veräußern.
  • Bitcoin könnte Teil der offiziellen Reserven der Ukraine werden, sofern das Parlament den Gesetzentwurf Nr. 13356 mit breiter Unterstützung verabschiedet.

Die ukrainische Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 13356 registriert, der der Nationalbank der Ukraine (NBU) erlauben würde, virtuelle Vermögenswerte wie Bitcoin als Teil ihrer Gold- und Devisenreserven zu halten. Der Entwurf wurde am 10. Juni während der 13. Sitzung der neunten Legislaturperiode eingereicht und wird von acht Abgeordneten verschiedener Parteien unterstützt, darunter Jaroslaw Schelesnjak, erster stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses.

Die Vorlage sieht vor, das Gesetz „Über die Nationalbank der Ukraine“ von 1999 so zu ändern, dass virtuelle Vermögenswerte als international anerkannte Reserveinstrumente klassifiziert werden. Damit erhielte die NBU eine eindeutige Rechtsgrundlage, Bitcoin sowohl über Direktkäufe am Markt als auch über Erlöse aus virtuellen Vermögenswerten oder Kredite von anderen Zentralbanken beziehungsweise multilateralen Finanzinstituten zu erwerben, zu verwahren und zu veräußern.

Erwerb und Verwendung virtueller Vermögenswerte

Nach Verabschiedung dürfte die NBU digitale Vermögenswerte im Rahmen von Offenmarktgeschäften verkaufen oder zur Bedienung von Verbindlichkeiten aus virtuellen Assets einsetzen. Laut einer von LigaZakon veröffentlichten Zusammenfassung soll der Entwurf die Flexibilität des Reserve-Managements erhöhen. Zu den bestehenden Instrumenten der Zentralbank zählen derzeit Währungsgold, IWF-Sonderziehungsrechte, Devisen und erstklassige Wertpapiere.

Schelesnjak betonte, der Rahmen sei optional: „Wir geben der Nationalbank lediglich die Befugnis, virtuelle Vermögenswerte in die ukrainischen Reserven aufzunehmen. Zeitpunkt und Umfang liegen allein im Ermessen der Regulierungsbehörde“, sagte er gegenüber Korrespondent.net. In einer weiteren Stellungnahme gegenüber LIGA.net erklärte er, der Gesetzentwurf sei bewusst breit gehalten.

Federführend ist der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik. Zusätzlich prüfen die Ausschüsse für digitale Transformation, Haushalt, Korruptionsbekämpfung und EU-Integration den Entwurf. Der vollständige Text ist noch nicht öffentlich; juristische Datenbanken meldeten am 18. Juni, dass das offizielle PDF-Dokument weiterhin nicht verfügbar sei.

Derzeit befindet sich das Papier in erster Lesung. Bei Zustimmung wird es dem Plenum vorgelegt; ein Termin steht noch aus. Beobachtern zufolge könnten die breite parteiübergreifende Unterstützung und das bislang fehlende Veto der NBU eine zügige Verabschiedung in den kommenden Monaten begünstigen.

Reservestrategie im internationalen Vergleich

Zum 1. Juni wies die NBU internationale Reserven von 44,53 Mrd. USD aus. Befürworter argumentieren, dass die Aufnahme eines Krypto-Assets in Zeiten eingeschränkten Zugangs zu globalen Finanzsystemen eine zusätzliche Absicherung bieten könne.

Wird der Entwurf Gesetz, gehörte die Ukraine zu den wenigen Staaten, die Bitcoin offiziell als Reserveinstrument zulassen, wie wir berichtetenEl Salvador hält aktuell rund 6.200 BTC im Rahmen einer ähnlichen Strategie.

Die iranische Kryptobörse Nobitex meldete indes einen Cyberangriff mit vermuteten Verlusten von mehr als 80 Mio. USD, wie der Blockchain-Analyst ZachXBT berichtet.

Zum Redaktionsschluss notiert der Bitcoin-Kurs bei 104.818 USD und lag damit auf Sieben-Tage-Sicht 2,9 % im Minus.