• Ein Bundesrichter in Manhattan hat die verbliebenen Ansprüche gegen Uniswap Labs und Hayden Adams endgültig abgewiesen.
  • Die Entscheidung beendet den langjährigen Streit darüber, ob Entwickler eines dezentralen Protokolls für Scam-Token Dritter haften können.

Für Uniswap ist das ein klarer juristischer Sieg. Das Bundesgericht im Southern District of New York hat die noch offenen bundesstaatsrechtlichen Ansprüche gegen Uniswap Labs und Gründer Hayden Adams mit endgültiger Wirkung abgewiesen. Damit ist ein Verfahren beendet, das die Haftungsfrage rund um dezentrale Handelsprotokolle seit Jahren mitgeprägt hat.

Das Gericht zieht eine harte Grenze bei der Entwicklerhaftung

Im Kern wollten die Kläger Uniswap dafür verantwortlich machen, dass über das Protokoll Token gehandelt wurden, die später mit Rug Pulls und Pump-and-Dump-Mustern in Verbindung gebracht wurden. Die Argumentation lautete, dass der Betreiber durch die Bereitstellung des Marktplatzes Betrug zumindest mit ermöglicht habe. Genau an diesem Punkt hat das Gericht die Linie erneut zurückgewiesen.

Die Richterin stellte klar, dass die mutmaßlichen Täuschungen von nicht identifizierten Drittparteien ausgegangen seien und nicht Uniswap zugerechnet werden könnten. Allein eine Plattform bereitzustellen, reicht nach dieser Lesart nicht aus, um daraus eine substanzielle Beihilfe zum Betrug abzuleiten.

Die frühere Formulierung, es widerspreche der Logik, Verfasser von Smart-Contract-Code für den Missbrauch eines dezentralen Systems durch Dritte haftbar zu machen, prägt die Entscheidung weiter.

Ein Verfahren, das seit 2023 stückweise zerlegt wurde

Ganz neu ist die Richtung des Falls nicht. Bereits im August 2023 waren die bundesrechtlichen Ansprüche mit endgültiger Wirkung abgewiesen worden, während die state-law claims damals ohne Vorurteil für eine mögliche Neuauflage auf Ebene der Bundesstaaten fielen. Genau diese verbliebenen Teile sind jetzt ebenfalls erledigt.

Dass die zweite geänderte Klage nun mit Vorurteil verworfen wurde, ist mehr als ein prozessuales Detail. Es bedeutet, dass das Gericht hier keinen tragfähigen Weg mehr sieht, Uniswap über diese Konstruktion für das Verhalten externer Token-Emittenten haftbar zu machen. Für DeFi-Protokolle ist das keine pauschale Immunität. Aber die Schwelle, Entwickler für fremden Missbrauch ihrer Infrastruktur verantwortlich zu machen, bleibt damit sehr hoch.