- Ein Bundesgericht in Manhattan hat eine Anti-Terrorism-Act-Klage von 535 Klägern gegen Binance, Changpeng Zhao und Binance.US-Betreiber BAM Trading abgewiesen.
- Die Richterin deutet an, dass eine neue Klage möglich wäre, wenn sie die Verbindung zwischen Binance und konkreten Anschlägen präziser darlegt.
Ein US-Bundesgericht in Manhattan hat eine weitreichende Terrorfinanzierungs-Klage gegen Binance und verbundene Parteien am Freitag abgewiesen.
In dem 62-seitigen Beschluss kommt Richterin Jeannette A. Vargas zu dem Ergebnis, dass die Kläger nicht plausibel genug darlegen konnten, wie das Verhalten der Börse bestimmte Anschläge tatsächlich unterstützt haben soll, so wie es das US-Recht in diesem Kontext verlangt.
Richterin Vargas lässt die Tür für eine neue Klage offen
Die 535 Kläger, darunter Opfer und Angehörige von Opfern von Angriffen zwischen 2016 und 2024, hatten Binance vorgeworfen, durch Verstöße gegen Sanktions- sowie AML- und CFT-Vorgaben erhebliche Geldströme an Organisationen wie Hamas, Hisbollah, IRGC, al-Qaida, PIJ und ISIS begünstigt zu haben.
In der Begründung würdigt das Gericht zahlreiche Vorwürfe zu angeblich laxen Kontrollen, iranischen Nutzern trotz Sanktionen und Wallets mit Bezug zu gelisteten Terrororganisationen.
Vargas hält es auch für ausreichend behauptet, dass Binance „generell“ um diese Risiken wusste. Das reicht nach dem Justice Against Sponsors of Terrorism Act aber nicht. Gefordert ist „wissende und substanzielle Unterstützung“ mit einem konkreten Bezug zu den jeweiligen Angriffen.
Ashley-Urteil verschiebt die Beweislast unter JASTA
Besonders deutlich wird die neue Schwelle am Beispiel Hamas und PIJ, die das Gericht als „knapper“ einstuft.
Die Kläger verwiesen auf rund 56 Millionen Dollar an Hamas-bezogenen und 59 Millionen Dollar an PIJ-bezogenen Transfers über Binance sowie darauf, dass Binance nach eigener Darstellung spätestens 2019 wusste, dass Hamas über die Plattform transaktierte.
Trotzdem blieb die Argumentation aus Sicht des Gerichts zu indirekt, weil sie im Kern auf Fungibilität setzte, also auf die Annahme, dass allgemeine illegale Flüsse irgendwie die Anschläge mitfinanziert haben müssten.
Vargas stützt sich dabei auf eine Second-Circuit-Entscheidung aus 2025, Ashley gegen Deutsche Bank, die eine zu allgemeine Erleichterung von Geldwäsche als zu weit entfernt für JASTA-Haftung bewertet.
Sie verweist zugleich darauf, dass ein anderes Verfahren, Raanan gegen Binance, im Februar 2025 noch eine Abweisung überstanden hatte, allerdings vor Ashley. Für die Kläger bleibt damit vor allem die Option, mit engerer, anschlagsbezogener Begründung erneut anzusetzen.







