China will 61.896 Bitcoin im Wert von rund fünf Milliarden US-Dollar einziehen. Das Zweite Mittlere Volksgericht in Tianjin nahm den Antrag der Staatsanwaltschaft am 28. September 2026 an und veröffentlichte die Entscheidung am 13. Oktober. Die Kryptowährungen wurden zuvor von britischen Ermittlern sichergestellt. Eine Übertragung an China ist damit allerdings noch nicht beschlossen.
Anlagebetrug brachte rund 40 Milliarden Yuan ein
Im Mittelpunkt steht die chinesische Geschäftsfrau Qian Zhimin, die zwischen 2014 und 2017 über Tianjin Lantian Gerui Electronic Technology betrügerische Anlageprodukte vertrieben haben soll.
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Laut der veröffentlichten Antragsschrift flossen rund 40,38 Milliarden Yuan in das System, umgerechnet je nach Wechselkurs etwa 5,7 bis sechs Milliarden Dollar. Mehr als 102.000 Anleger erlitten finanzielle Verluste von insgesamt knapp 20 Milliarden Yuan.
Die Gelder wurden teilweise zur Auszahlung früherer Investoren verwendet. Weitere Beträge flossen in Immobilien, Schmuck und Kryptowährungen.
Die Londoner Metropolitan Police spricht von mehr als 128.000 Betroffenen. Qian floh 2017 aus China und gelangte nach Großbritannien. Dort stellten Ermittler 2018 Geräte sicher, die Zugang zu Zehntausenden Bitcoin ermöglichten.
Im November 2025 wurde Qian wegen Geldwäsche zu elf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die britische Justiz veröffentlichte dazu die offizielle Urteilsbegründung.
Der chinesische Antrag umfasst zusätzlich rund 72.700 Bitcoin Cash, 3,6 Millionen XRP und 70 Millionen Dogecoin sowie weitere Vermögenswerte.
London erlaubt Berufung im Streit um Bitcoin-Gewinne
Parallel läuft ein Rechtsstreit vor dem britischen High Court. Am 12. Oktober entschied das Gericht im Verfahren Director of Public Prosecutions v Qian, dass chinesisches Recht für die Eigentumsansprüche der Anleger maßgeblich ist.
Die Gerichtsentscheidung betrifft zunächst nur die Rechtsgrundlage, nicht die endgültige Verteilung der Bitcoin. Eine juristische Analyse von CMS erläutert die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Nach einem Bericht der Financial Times könnte die Entscheidung die Position der britischen Regierung stärken. Anleger müssen Eigentumsrechte nachweisen und können sich nicht allein auf Rückzahlungsforderungen berufen.
Am 16. Oktober erhielten jedoch rund 16.000 chinesische Geschädigte die Erlaubnis, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, wie Caixin Global am 21. Oktober berichtete.
Der Streit betrifft insbesondere die Kursgewinne der Bitcoin. Während eine Rückzahlung der ursprünglichen Investitionen möglich erscheint, ist offen, ob Geschädigte auch am Wertzuwachs beteiligt werden können.
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In Tianjin läuft unterdessen eine sechsmonatige Frist zur Beteiligung am Einziehungsverfahren. Das Gericht erklärte dazu, aus dem Chinesischen übersetzt:
„Wer nicht am Verfahren teilnimmt, verliert dadurch nicht das Recht, aus den zurückgewonnenen Vermögenswerten eine gesetzlich vorgesehene Rückzahlung zu erhalten.“
Wann über die Einziehung entschieden wird und inwieweit eine chinesische Entscheidung in Großbritannien durchgesetzt werden könnte, ist weiterhin offen.












