• Alabama hat seine Klage gegen Coinbase’s Staking-Dienste zurückgezogen, was die Anzahl der klagenden Bundesstaaten auf fünf reduziert.
  • Paul Grewal, Chief Legal Officer bei Coinbase, kritisiert die verbleibenden Klagen als Verschwendung von Steuergeldern.

Die Alabama Securities Commission hat am 23. April 2025 offiziell ihre Durchsetzungsmaßnahmen gegen Coinbase eingestellt. In der Begründung verweist die Behörde auf die laufenden Bemühungen zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und der Kryptoindustrie zur Entwicklung klarer Regulierungsrichtlinien:

„Die SEC hat die Bildung einer neuen Task Force angekündigt, um unter anderem Leitlinien für die Verkündung von Regeln bezüglich der Regulierung von Kryptowährungsprodukten und -dienstleistungen bereitzustellen“.

Halbzeit im rechtlichen Kampf

Paul Grewal, Leiter der Rechtsabteilung bei Coinbase, verkündete den Erfolg auf der Plattform X:

„Wir sind auf halbem Weg: Alabama hat gerade seine Durchsetzungsmaßnahme gegen Coinbase fallen gelassen – und damit die Anzahl der Bundesstaaten mit fehlgeleiteten Staking-Klagen in nur zwei Monaten halbiert“

Alabama ist der fünfte Bundesstaat, der seine Klage zurückzieht, nach Vermont, South Carolina und Kentucky. Die ursprüngliche Klagewelle begann im Juni 2023, als zehn US-Bundesstaaten – Alabama, Kalifornien, Illinois, Kentucky, Maryland, New Jersey, South Carolina, Vermont, Washington und Wisconsin – koordinierte rechtliche Schritte gegen Coinbase einleiteten.

Diese staatlichen Maßnahmen fielen zeitlich mit einer SEC-Klage zusammen, die behauptete, dass Coinbase’s Staking-Programm ein nicht registriertes Wertpapierangebot darstelle.

Verbleibende Herausforderungen

Trotz dieser positiven Entwicklung stehen Coinbase weiterhin rechtliche Auseinandersetzungen in fünf Bundesstaaten bevor. Grewal kritisierte die verbleibenden Kläger scharf:

„Fünf Nachzügler entscheiden sich immer noch dafür, Steuergelder für Klagen zu verschwenden und vier davon haben Staking mit Coinbase verboten, wodurch Verbraucher des Rechts beraubt werden, auf ihrer bevorzugten Plattform zu verdienen“.

Der rechtliche Rückzug Alabamas spiegelt einen breiteren regulatorischen Wandel in den USA wider. Wie Kryptorevolution bereits berichtete, wies ein Bundesgericht im Februar 2025 die SEC-Klage gegen Coinbase mit Präjudiz ab, was bedeutet, dass sie nicht wieder aufgenommen werden kann.

Diese Entscheidung, zusammen mit der Bildung einer neuen SEC-Task Force zur Kryptoregulierung, deutet auf eine Neubewertung des regulatorischen Ansatzes hin. Die Aktie von Coinbase (COIN) reagierte positiv auf diese Entwicklungen und verzeichnete einen Anstieg von 3 % im Handelsverlauf am Mittwoch.

Im Wochenvergleich stieg die Aktie sogar um mehr als 14 % an, obwohl sie im Monatsvergleich noch 6,87 % im Minus liegt. Zum Redaktionszeitpunkt wird COIN zu einem Preis von 194,80 USD gehandelt.

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