Die geplante Abschaffung der einjährigen Bitcoin-Haltefrist verzögert sich nach Angaben von Frank Schäffler weiter. Der FDP-Politiker erklärte am 19. Oktober auf X, dass das Bundeskabinett in dieser Woche nicht tage. Damit wird der Zeitplan für die Verabschiedung des Vorhabens von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil immer knapper.
Warum es für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist eng wird
Wie Schäffler betont, ist die Abstimmung zwischen den Ministerien weiterhin nicht abgeschlossen. Einen kurzfristigen Kabinettsbeschluss erwartet er deshalb nicht:
„Diese Woche tagt das Bundeskabinett nicht. Die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist steckt weiter in der Ressortabstimmung. Frühester regulärer Termin: 28.10. Bis zum Bundesrat am 20.11. wird es eng für Klingbeil.“
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Zugleich rief er die Krypto-Community erneut auf, sich weiter an Abgeordnete von CDU und CSU zu wenden, um den Druck hochzuhalten.
Im anschließenden Austausch auf X stellte der Bitcoin-Podcast Einundzwanzig die für Anleger entscheidende Frage: „Selbst wenn es erst 2027 kommt, kann es für das gesamte Steuerjahr Gültigkeit haben, richtig?“ Schäffler bejahte dies grundsätzlich und verwies auf den Zeitpunkt, zu dem die Einkommensteuer entsteht:
„Die Einkommensteuer entsteht erst am Jahresende. Ein Gesetz, das im Jahr 2027 verkündet wird, kann deshalb für das ganze Jahr 2027 gelten. Juristen nennen das unechte Rückwirkung.“
Ein Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Jahresende 2026 wäre laut Schäffler deshalb keine Garantie dafür, dass die Abschaffung der Haltefrist nicht doch ab dem 1. Januar 2027 gilt. Entscheidend wären die konkrete Ausgestaltung und die verfassungsrechtlichen Grenzen einer rückwirkenden Anwendung.
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Dafür zog Schäffler eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 23 Einkommensteuergesetz heran. Hintergrund war die 1999 beschlossene Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre. Karlsruhe erklärte die rückwirkende Erfassung zuvor steuerfrei gewordener Wertzuwächse 2010 teilweise für verfassungswidrig. Schäffler leitete daraus für Bitcoin ab:
„Wertzuwächse, die vor der Verkündung schon steuerfrei realisiert werden konnten, dürfen nicht nachträglich besteuert werden. Also, wer bei Verkündung die Haltefrist schon hinter sich hat, behält den bis dahin aufgelaufenen Gewinn steuerfrei.“
In einem Nachtrag hob er hervor, dass der aktuelle Referentenentwurf nach seiner Darstellung einen weitergehenden Schutz vorsieht:
„Der Referentenentwurf geht derzeit noch weiter, als das Verfassungsgericht verlangt. Bitcoin, die bis Ende 2026 gekauft werden, sollen die einjährige Haltefrist behalten. Zwei Haken: Ein Entwurf ist kein Gesetz. Und den Bestandsschutz muss man nachweisen können. Wer seine Bitcoin selbst auf der Hardware-Wallet verwahrt, sollte alle Infos aufbewahren.“












