Die geplante Krypto-Steuerreform befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Das berichtet die WirtschaftsWoche am 14. Oktober unter Berufung auf zwei Quellen.

Krypto-Haltefrist: Abstimmung zwischen Ministerien nicht abgeschlossen

Die beiden Quellen bestätigen laut dem Bericht, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen sei. Welche Ministerien Änderungen verlangen oder welche Punkte offen sind, wird nicht erläutert. Ein neuer Kabinettstermin wird ebenfalls nicht genannt.

Damit ergänzt die WirtschaftsWoche die Nachricht vom Vortag. FDP-Politiker Frank Schäffler hatte am 13. Oktober auf X geschrieben:

„Die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist ist noch in der Ressortabstimmung und kommt morgen nicht ins Kabinett.“

Die inzwischen veröffentlichten Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 14. Oktober führen den Entwurf zur Krypto-Steuerreform nicht auf. Auch in der gesonderten Liste der Vorhaben, die das Kabinett ohne Diskussion beschlossen hat, fehlt der Krypto-Steuerentwurf. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss ist dort somit nicht dokumentiert.

Ursprünglich tauchte der Termin erstmals im Ende September verschickten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf. Eine endgültige Aufgabe der Reform ist allerdings nicht bestätigt. Vielmehr könnte es sich um eine Verzögerung handeln.

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Neben dem Verfahrensstand greift die WirtschaftsWoche die Verteilungswirkung des Entwurfs auf. Ausgerechnet Bitcoin-Kritiker Co-Pierre Georg, Direktor des Centre for Digital Economics an der Frankfurt School, bemängelte die vorgesehene Abgeltungsteuer. Er erklärt gegenüber dem Magazin:

„Der Wechsel von Einkommensteuer zu Abgeltungssteuer dürfte ausgerechnet diejenigen belohnen, die sowieso viel verdienen.“

Bison-Chef Ulli Spankowski warnt dagegen vor dem Verlust eines Anreizes für langfristiges Halten. Der Hintergrund: Bislang unterliegen Gewinne aus privaten Kryptoverkäufen innerhalb eines Jahres grundsätzlich dem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach Ablauf der Jahresfrist bleiben sie steuerfrei.

Der BMF-Entwurf würde Gewinne aus ab 2027 angeschafften “Tauschkryptowerten” unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinkünfte erfassen. Vorgesehen sind grundsätzlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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Dies belohnt kurzfristige Händler mit niedrigeren Steuersätzen, während langfristige Anleger bei neuen Käufen die Möglichkeit verlieren, nach einem Jahr steuerfrei zu verkaufen.

Verlustverrechnung bleibt ein Streitpunkt

Georg sieht außerdem die Möglichkeit, Kryptoverluste mit Gewinnen aus breit gestreuten ETFs zu verrechnen. Das könnte seiner Einschätzung nach die erwarteten Steuereinnahmen verringern.

Auch politisch ist der Entwurf weiterhin umstritten. Wie Kryptorevolution berichtete, verwies zuletzt CSU-Abgeordneter Stephan Pilsinger nach Gesprächen mit Fachkollegen seiner Fraktion auf anhaltende Vorbehalte. Seine Antwort enthielt jedoch keine verbindliche Zusage, die Reform insgesamt zu verhindern.

Während der Petitionsanhörung am 12. Oktober kam außerdem eine mögliche Ausweitung auf Gold zur Sprache. BMF-Referatsleiter Jan-Peter Wißborn verwies auf Vorschläge aus der Verbände- und Länderbeteiligung, steuerliche Änderungen auch auf Gold auszudehnen.