Die geplante Reform der deutschen Krypto-Besteuerung nimmt konkrete Züge an. Laut einem exklusiven Bericht der WELT liegt im Bundesfinanzministerium ein Referentenentwurf vor, der Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowährungen künftig der Abgeltungsteuer unterwirft.

Die einjährige Steuerfreiheit würde für neu erworbene Kryptowährungen entfallen. Bereits vorhandene Bestände sollen dagegen „weitgehend geschützt“ werden. Entscheidend soll nicht das Verkaufsdatum, sondern der Zeitpunkt sein, zu dem Anleger die Kryptowerte erworben oder erhalten haben.

Krypto-Altbestände sollen Bestandsschutz erhalten

Die neuen Vorschriften sollen ausschließlich für Kryptowährungen gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden oder zufließen. Bitcoin, Ether und andere Kryptos, die Anleger bis Ende 2026 erwerben, sollen weiterhin nach einem Jahr steuerfrei bleiben.

Neue Kryptobestände ab dem 1. Januar 2027 sollen dagegen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein. Der geplante Bestandsschutz verhindert damit eine rückwirkende Abschaffung der Haltefrist für bereits getätigte Investitionen.

Tipp der Redaktion: SPD-Finanzpolitiker bestätigt Krypto-Steuerpläne – Schutz für Altbestände unklar

Veräußerungsgewinne aus sogenannten „Tauschkryptowerten“ sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Vorgesehen ist die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Belastung von 26,375 Prozent. Für langfristige Anleger wäre dies eine deutliche Verschlechterung. Kurzfristige Händler könnten dagegen profitieren, da sie bisher ihren persönlichen Einkommensteuersatz zahlen müssen.

Neben Veräußerungsgewinnen sollen auch Erträge aus Lending und Staking den Kapitaleinkünften zugeordnet werden. An dieser Stelle ist wichtig, dass auch hier die neuen Regeln nach dem Stichtag gelten sollen.

Die Reform soll aber nicht sämtliche digitalen Vermögenswerte erfassen. Ausgenommen wären laut Bericht unter anderem NFTs, Security-Token und andere Kryptowerte, die sich auf reale Vermögenswerte beziehen.

Auch bestimmte Stablecoins sollen nicht unter die geplante Kategorie der „Tauschkryptowerte“ fallen. Welche Stablecoins konkret betroffen wären, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen.

Kryptobörsen sollen Steuer automatisch einbehalten

Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister soll jedoch erst ab dem 1. Januar 2028 kommen. Börsen und andere Anbieter könnten damit ein Jahr Zeit erhalten, ihre technischen Systeme anzupassen.

Fehlen einem Dienstleister nach einem Plattformwechsel die ursprünglichen Anschaffungskosten, soll er teilweise Angaben des Anlegers verwenden dürfen.

Können die Daten nicht festgestellt werden, sieht der Entwurf einen Steuerabzug auf Grundlage von 50 Prozent der Veräußerungserlöse vor. Das wäre keine Steuerquote von 50 Prozent, sondern eine pauschale Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug.

Das Bundesfinanzministerium kalkuliert für 2028 mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf etwa 350 Millionen Euro jährlich steigen. Auf den Bund würden davon zunächst ungefähr 75 Millionen Euro und später rund 160 Millionen Euro entfallen.

Lesetipp: Steuerhammer für Bitcoin-Halter? SPD hält am Ende der Haltefrist fest

Begründet wird die Reform mit der zunehmenden Verwendung von Kryptowährungen als private Kapitalanlage. Ihre hohe Liquidität, ihre überwiegend spekulative Nutzung und ihre fehlende Abnutzung ließen Bitcoin und Ether nach Auffassung des Ministeriums eher mit klassischen Kapitalanlagen als mit gewöhnlichen Wirtschaftsgütern vergleichen.

Referentenentwurf ist noch kein beschlossenes Gesetz

Der Entwurf befindet sich dem Bericht zufolge erst in der sogenannten Frühkoordinierung zwischen dem Bundeskanzleramt und den beteiligten Ministerien. Es gibt somit noch keinen Kabinettsbeschluss und kein begonnenes Verfahren im Bundestag oder Bundesrat.

Der vollständige Referentenentwurf war zum Redaktionszeitpunkt zudem noch nicht offiziell auf der Website des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Details zur Verlustverrechnung, zum Sparer-Pauschbetrag, zu ausländischen Börsen und selbst verwahrten Wallets bleiben abzuwarten.

Trotzdem ist der Entwurf die bislang konkreteste Entwicklung: Die Bundesregierung bereitet die Abschaffung der Haltefrist offenbar tatsächlich vor.

Ob das Gesetz letztlich verabschiedet wird, hängt auch davon ab, ob die CDU/CSU die Krypto-Besteuerung mitträgt. Wie wir berichteten, haben zahlreiche CDU-Abgeordnete Zweifel an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil geäußert.