Der SPD-Bundestagsabgeordnete Philipp Rottwilm hat sich erneut zur geplanten Reform der Krypto-Besteuerung geäußert. In seiner am 7. September veröffentlichten Antwort bestätigt er die laufenden Beratungen zur Abschaffung der Haltefrist.
Ob bereits gekaufte Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen Bestandsschutz erhalten sollen, lässt der Finanzpolitiker jedoch weiterhin offen. Ein konkreter Gesetzentwurf zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG liegt weiterhin nicht vor.
Rottwilm bestätigt Beratungen über Krypto-Steuer
Rottwilm reagierte auf die Frage, ob er einer Abschaffung der Haltefrist zustimmen und eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände verlangen würde. Der SPD-Politiker verwies zunächst auf die im Haushaltsentwurf 2027 angekündigte Anpassung der Krypto-Besteuerung. Anschließend erklärte er:
„Derzeit gilt die einjährige Haltefrist für private Kryptowerte weiterhin unverändert nach § 23 EStG. Eine Bestandsschutzregelung ist mangels neu beschlossener Gesetzeslage noch nicht bestimmt.“
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Die Aussage ist besonders interessant, weil Rottwilm ordentliches Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages ist. Das Gremium wird voraussichtlich einen Steuerentwurf fachlich beraten und mögliche Änderungen erarbeiten.
Für Krypto-Investoren könnte seine Wortwahl ein Hinweis sein: Rottwilm beschreibt die Reform als Gegenstand laufender Diskussionen und die Zuordnung zu den Kapitaleinkünften lediglich als mögliche Ausgestaltung.
Von einem abgeschlossenen Gesetzentwurf oder einer innerhalb der Koalition mit der CUU endgültig vereinbarten Regelung spricht er nicht. Für Krypto-Investoren scheint dies ein positives Zeichen, auch wenn es noch zu früh für eine Entwarnung ist.
Die konkrete Frage nach seinem eigenen Abstimmungsverhalten beantwortet Rottwilm nicht mit Ja oder Nein. Stattdessen verweist er auf eine frühere Stellungnahme vom 30. Juli. Darin unterstützte er die geplante Besteuerung von Krypto mit der Begründung vermeintlicher Steuerlücken.
Gleichzeitig stellte er bereits damals klar, dass die Haushaltsunterlagen noch keine umsetzbare Rechtsgrundlage enthalten:
„Im Haushaltsentwurf gibt es noch keine konkreten gesetzlichen Regelungen. Er beschreibt lediglich die politische Zielrichtung.“
Rottwilm verteidigt Sonderbehandlung gegenüber Gold
Rottwilm erklärte in dieser früheren Antwort außerdem, dass private Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden sollen. Veräußerungsgewinne wären nach diesem Modell unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Gold könnte hingegen weiterhin nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
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Rottwilm hatte die unterschiedliche Behandlung von Bitcoin sowie Krypto und Gold bereits im Juli verteidigt. Gold erfüllt aus seiner Sicht eine besondere Funktion als krisensicherer Wertspeicher und internationales Währungssubstitut. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes sieht der SPD-Abgeordnete deshalb nicht.
Offen ließ er auch, ob Verluste künftig vollständig mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden könnten.
Wie wir berichteten, hatte die SPD-Abgeordnete Annika Klose bereits am 31. August die Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheit bekräftigt. Allerdings ließ auch sie Detailfragen, etwa nach dem Bestandsschutz für frühere Käufe, offen.
Auch im Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vom 2. September war die Abschaffung der Haltefrist nicht drin. Somit fehlt weiterhin ein konkreter Krypto-Steuerentwurf.
Am morgigen 8. September beginnen im Bundestag die Beratungen über den Bundeshaushalt 2027. Ob SPD-Finanzminister Lars Klingbeil dann erstmals einen Gesetzentwurf präsentiert, bleibt abzuwarten.












