Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose bekräftigt in einer neuen Stellungnahme auf Abgeordnetenwatch, dass private Krypto-Veräußerungsgewinne künftig der Kapitalertragsteuer zugeordnet werden sollen. Die einjährige Steuerfreiheit soll laut SPD weiterhin entfallen. Eine konkrete Antwort zum Bestandsschutz vermied sie jedoch.
Brisant: Die Position besitzt große Relevanz, weil Klose nicht nur sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist, sondern auch stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses. Dieser wird einen Gesetzentwurf zur Änderung der Krypto-Besteuerung federführend beraten.
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SPD will Krypto-Steuer weiter vorantreiben
In einer am 31. August veröffentlichten Antwort auf Abgeordnetenwatch bestätigte Klose die von Parteikollege und Finanzminister Lars Klingbeil vorangetriebene Reform:
„Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.“
Klose stellte auch klar, dass die SPD Bitcoin in einen Topf mit anderen Kryptowerten werfen will:
„Grundsätzlich sehen wir als SPD Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen und betrachten ihn ebenfalls als digitalen Vermögenswert.“
Ziel sei eine Gleichbehandlung mit Zinsen, Dividenden und weiteren Kapitaleinkünften. Laut Kloses Argumentation bevorzugt die Beibehaltung der einjährigen Steuerfreiheit Kryptowährungen gegenüber klassischen Kapitalanlagen:
„Unser Ziel ist es dabei, für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.“
Laut Klose sollte es keine Anreize geben, volatile Anlagen wie Bitcoin und Altcoins zu halten. Generell betont sie, dass die SPD die Besteuerung von Kryptowährungen zeitnah angehen will:
„Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserzustellen. Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Kryptowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen.“
Die zugrunde liegende Frage bezog sich ausdrücklich darauf, ob vor Inkrafttreten einer Reform erworbene Bestände geschützt werden sollen. Klose ging auf diesen Punkt nicht ein. Damit bleibt eine der wichtigsten Fragen der geplanten Reform weiterhin unbeantwortet.
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Beim Übergang zur Abgeltungsteuer im Jahr 2009 blieben zuvor erworbene Aktien grundsätzlich unter der alten Rechtslage. Eine vergleichbare Zusage für Bitcoin, Ether und andere Altcoins gibt es bislang nicht.
Kloses Position entspricht dem Plan, den das von Klingbeil geleitete Finanzministerium im Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 festgelegt hat. Trotz der politischen Ankündigung wurde jedoch bislang weder ein Referenten- noch ein Regierungsentwurf veröffentlicht, der die betroffenen Paragrafen im Einkommensteuergesetz entsprechend ändert. Die Reform ist weder im Jahressteuergesetz 2026 noch im Haushaltsbegleitgesetz 2027 enthalten gewesen.
Wie wir berichteten, beginnt die erste Beratung des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplans am 8. September. Dabei könnte die geplante Krypto-Besteuerung politisch diskutiert werden. Für Krypto-Halter in Deutschland wird dies der nächste wichtige Termin.













