Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Nicht drin zu finden ist die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Reform ist damit nicht erledigt, doch Klingbeils Zeitplan für einen Start zum 1. Januar 2027 gerät erheblich unter Druck.
Die Krypto-Steuer steht nicht im Jahressteuergesetz
Das Jahressteuergesetz bündelt mehr als 30 Änderungen. Dazu gehören strengere Regeln im Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren, ein erweiterter Informationsaustausch zu Plattformanbietern in Drittstaaten, die Anpassung der globalen Mindeststeuer sowie die elektronische Zustellung von Steuerbescheiden.
Nicht enthalten ist eine Änderung von Paragraf 23 EStG bzw. die von Klingbeil angestrebte Zuordnung von Kryptowährungen zu den Kapitaleinkünften. Damit hat Finanzminister Lars Klingbeil gestern, am 12. August, eine wichtige Frist verpasst.
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Regierungsentwürfe müssen zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden, der regulär sechs Wochen für seine Stellungnahme hat. Ein Kabinettsbeschluss am 12. August hätte diese Frist am 23. September enden lassen und damit einen normalen parlamentarischen Zeitplan für ein Inkrafttreten zum Jahreswechsel ermöglicht.
FDP-Politiker Frank Schäffler wertet das Ausbleiben der Krypto-Regelung deshalb als Etappenerfolg:
„Heute hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht. Die Abschaffung der Haltefrist für Bitcoin und Kryptowerte ist nicht drin. Das ist keine Entwarnung, aber das Zeitfenster für Lars Klingbeil schließt sich so langsam.“
Klingbeil bleiben drei Wege
Fakt ist: Klingbeil kann die Krypto-Besteuerung nicht allein ändern. Sein Finanzministerium kann einen Gesetzestext erarbeiten. Am Ende benötigt er aber immer eine Mehrheit im Bundestag und sehr wahrscheinlich auch die Zustimmung des Bundesrates.
Der schnellste Weg wäre, die Krypto-Regelung nachträglich in das Jahressteuergesetz 2026 einzufügen. Das Bundesfinanzministerium könnte dafür eine Formulierungshilfe erstellen. Der Änderungsantrag muss jedoch während der zweiten Lesung im Bundestag eingebracht werden.
Hierfür reicht theoretisch die Unterschrift eines Abgeordneten. Für die Annahme des geänderten Gesetzes ist anschließend aber die Mehrheit im Bundestag erforderlich. Praktisch müssten sich deshalb die CDU/CSU und die SPD einigen. Zumindest laut den bisherigen Stellungnahmen einiger CDU-Politiker ist damit (ohne größere Änderungen) nicht zu rechnen.
Zweiter Weg: Die SPD-Fraktion könnte alternativ einen eigenen Gesetzentwurf direkt in den Bundestag einbringen. Ein vorheriger Kabinettsbeschluss wäre nicht erforderlich.
Der Vorteil liegt im Zeitgewinn: Anders als ein Regierungsentwurf müsste die Vorlage nicht zunächst sechs Wochen zur Stellungnahme an den Bundesrat gehen. Nach der ersten Lesung würde sie voraussichtlich an den Finanzausschuss überwiesen und anschließend in zweiter und dritter Lesung abgestimmt.
Politisch löst dieser Weg Klingbeils Problem jedoch nicht. Die SPD kann den Entwurf zwar allein einbringen, aber nicht allein verabschieden. Dafür bräuchte sie weiterhin die CDU/CSU oder eine derzeit nicht erkennbare alternative Mehrheit im Bundestag.
Als dritten Weg könnte das Bundesfinanzministerium einen separaten Gesetzentwurf vorlegen. Dieser müsste zunächst vom gesamten Bundeskabinett beschlossen werden. Klingbeil und die SPD könnten das Vorhaben also nicht ohne politische Verständigung mit den CDU/CSU-geführten Teilen der Bundesregierung auf den Weg bringen.
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Nach dem Kabinettsbeschluss wäre der Entwurf zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Regulär hätte dieser dann sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Die Bundesregierung könnte die Vorlage jedoch als besonders eilbedürftig einstufen und bereits nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten. Der Bundesrat müsste in diesem ersten Durchgang noch nicht zustimmen, sondern könnte lediglich Stellung nehmen.
Für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 wäre dies inzwischen der zeitlich engste Weg. Ein Referentenentwurf, die Ressortabstimmung, der Kabinettsbeschluss sowie die Beratungen im Bundestag stehen noch aus. Ohne erhebliche Beschleunigung erscheint diese Variante für den Jahreswechsel daher am wenigsten wahrscheinlich.
Unabhängig vom gewählten Weg müsste der Bundesrat dem fertigen Gesetz zustimmen. Die Einkommensteuer fließt auch den Ländern und Gemeinden zu. Gesetze über solche Steuern sind Zustimmungsgesetze. Erforderlich wären mindestens 35 der insgesamt 69 Bundesratsstimmen.
Petition überschreitet 41.000 Zeichnungen
Zusätzlichen Druck erzeugt die Bundestagspetition. Sie fordert den Erhalt der Jahresfrist. Am Donnerstagmorgen zählte sie 41.273 Online-Mitzeichnungen und lag damit deutlich über dem Quorum von 30.000.
Die Mitzeichnungsfrist endet am 15. September. Danach ist gemäß den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses grundsätzlich eine öffentliche Anhörung vorgesehen, sofern der Ausschuss nicht mit Zweidrittelmehrheit darauf verzichtet. Ein Termin ist noch nicht veröffentlicht; mit einer Beratung ist frühestens im Oktober zu rechnen.













