Für Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird der Zeitplan für die geplante Krypto-Steuer immer enger. Sollte das Bundeskabinett bis Mittwoch keinen Gesetzentwurf beschließen, ist die Reform zwar nicht gescheitert, allerdings wird es immer schwerer, pünktlich bis zum 1. Januar 2027 den normalen Gesetzgebungsweg zu durchlaufen.
Darum ist der 12. August wichtig
Der Termin ergibt sich aus dem Grundgesetz und dem Sitzungskalender. Ein Regierungsentwurf muss zunächst zum Bundesrat. Dieser hat grundsätzlich sechs Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen.
Sechs Wochen nach dem 12. August ist der 23. September. Damit könnte der Entwurf noch in der zweiten Bundestags-Sitzungswoche nach der Sommerpause beraten werden. Diese läuft vom 21. bis 25. September. Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler erklärte den Zeitdruck kürzlich wie folgt:
„Das ist auch meine Auffassung. Für Klingbeil wird es langsam eng. […] Der Gesetzentwurf muss spätestens am 12. August durch das Kabinett.“
Wichtig zu wissen ist, dass der 12. August keine endgültige Frist ist. Die Bundesregierung hat Wege und Mittel, um das Verfahren zu beschleunigen. So kann sie einen Entwurf als besonders eilbedürftig einstufen und bereits nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten, selbst wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch fehlt.
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Alternativ könnten CDU/CSU und SPD den Text direkt als gemeinsamen Fraktionsentwurf einbringen. Der Entwurf müsste dann den ersten Durchgang im Bundesrat nicht abwarten. Denkbar wäre außerdem, die Krypto-Regelung per Änderungsantrag in ein bereits laufendes Steuergesetz einzubauen.
Verpasst Klingbeil den 12. August und nutzt keinen dieser Wege, wäre die nächste realistische Sitzungswoche für die erste Lesung vom 5. bis 9. Oktober. Anschließend würde der Entwurf voraussichtlich an den Finanzausschuss überwiesen. Dort findet dann die Beratung über Details statt, bevor eine abschließende Fassung für die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorbereitet wird.
Der Bundestag tagt danach in drei November- und zwei Dezemberwochen. Weil die Einkommensteuer auch Ländern und Gemeinden zufließt, wäre die Krypto-Reform ein sogenanntes Zustimmungsgesetz.
Bei einem regulären Verfahren nach einer ersten Lesung im Oktober kämen für den abschließenden Bundesratsdurchgang vor allem die Sitzungen am 20. November und 18. Dezember infrage. Der 18. Dezember wäre der letzte reguläre Bundesratstermin vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027.
Was von Klingbeils Krypto-Steuer bekannt ist
Der am 6. Juli beschlossene Haushaltsentwurf enthält bislang nur den politischen Willen. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es noch nicht. Fest steht jedoch, dass privat gehaltene Kryptowährungen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden sollen. Die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 EStG soll entfallen.
Damit würde grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag ab dem ersten Tag greifen. Ein veröffentlichter Gesetzestext fehlt jedoch weiterhin.
Bestandsschutz, Übergangsregeln und Verlustverrechnungen sind besonders heikle Themen. Verfassungsrechtlich bestehen erhebliche Zweifel. Der Bundesfinanzhof hat Bitcoin und andere „Currency Token“ ausdrücklich als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des Paragrafen 23 EStG eingeordnet. In dieselbe steuerliche Systematik fallen auch Gold, Fremdwährungen, Kunst oder Sammlerstücke.
Will Klingbeil ausschließlich Kryptowährungen herauslösen und dauerhaft als Kapitalvermögen besteuern, benötigt er dafür eine tragfähige Begründung. Ob das Interesse von Finanzminister Klingbeil an Mehreinnahmen und der Verweis auf eine „Modernisierung“ ausreichen, ist umstritten.
Hinzu kommt der Vertrauensschutz für Altbestände. Eine Besteuerung künftiger Verkäufe bereits gehaltener Coins wäre zwar grundsätzlich nur eine unechte Rückwirkung und damit nicht automatisch unzulässig.
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Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedoch eine Abwägung zwischen dem Änderungsinteresse des Staates und dem berechtigten Vertrauen der Betroffenen. Besonders angreifbar könnte deshalb eine Regelung sein, die bereits steuerfrei gewordene Bestände erfasst.
Petition erhöht den politischen Druck
Die Bundestagspetition „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“ hat das Quorum von 30.000 bereits überschritten und lag zum Redaktionszeitpunkt bei 40.130 Zeichnungen. Sie fordert, die einjährige Haltefrist beizubehalten.

Nach den geltenden Regeln muss es nun eine öffentliche Anhörung geben. Nur eine Zweidrittelmehrheit kann das verhindern. Sie zwingt die Koalition damit zu einer öffentlichen Auseinandersetzung, möglicherweise genau während der Ausschussberatungen.
Verpasst Klingbeil den 12. August, bleibt die Haltefrist daher nicht automatisch bestehen. Mit jedem weiteren Tag steigt jedoch der Druck, das Verfahren abzukürzen oder den Start zu verschieben.













