Die Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist hat die Marke von 30.000 Mitzeichnungen geknackt. Damit ist eine wichtige Hürde genommen. Doch was passiert jetzt als nächstes?

Bleibt die Haltefrist damit automatisch bestehen? Muss der Bundestag jetzt darüber abstimmen? Und kann die Petition die geplanten Steueränderungen tatsächlich noch stoppen?

Die kurze Antwort lautet: Nein, entschieden ist noch nichts. Aber die Petition bekommt jetzt deutlich mehr politisches Gewicht.

Denn mit mehr als 30.000 Unterstützern erfüllt sie die Voraussetzung für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

30.000 Unterschriften sind alles andere als selbstverständlich

Seit Juli 2024 reichen 30.000 Mitzeichnungen aus, damit eine Petition grundsätzlich öffentlich im Petitionsausschuss beraten werden kann. Zuvor lag die Hürde noch bei 50.000 Unterschriften. Gleichzeitig wurde die Mitzeichnungsfrist von vier auf sechs Wochen verlängert.

Dass die Petition zur Krypto-Haltefrist diese Marke so schnell erreicht hat, ist durchaus bemerkenswert. Denn nur ein kleiner Teil der beim Bundestag eingereichten Petitionen schafft es überhaupt bis zu diesem Punkt.

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Im Jahr 2025 gingen beim Petitionsausschuss insgesamt 12.399 Petitionen ein. 652 davon wurden auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht.

Nur zehn dieser veröffentlichten Petitionen erreichten mehr als 30.000 Mitzeichnungen.

Die Petition zur Krypto-Haltefrist gehört damit zu einem sehr kleinen Kreis von Anliegen, die genügend Unterstützung sammeln konnten, um öffentlich im Bundestag behandelt zu werden.

Für die Krypto-Community ist das zunächst einmal ein Erfolg. Eine Garantie für den Erhalt der Haltefrist ist es allerdings nicht.

Was passiert als Nächstes?

Der nächste große Schritt ist die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss. Wann sie stattfindet, steht bislang noch nicht fest.

Bei diesem Termin bekommt die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen direkt vor den Abgeordneten zu erklären. Sie kann darlegen, warum die bisherige Haltefrist aus ihrer Sicht erhalten bleiben sollte und welche Folgen eine Abschaffung für private Anleger hätte.

Danach können die Mitglieder des Ausschusses Fragen stellen. Auch Vertreter der Bundesregierung können an der Sitzung teilnehmen und zu den Plänen Stellung beziehen.

Gerade bei der Krypto-Haltefrist dürfte es dabei einige unangenehme Fragen geben. Einige haben wir nachfolgend aufgelistet:

  • Was passiert mit Bitcoin, die Anleger schon seit Jahren halten?
  • Gibt es einen Bestandsschutz?
  • Wird es einen Stichtag geben?
  • Wie sehen mögliche Übergangsregelungen aus?
  • Und wie viel zusätzliche Steuereinnahmen verspricht sich der Staat überhaupt von einer Abschaffung der Haltefrist?

Auf viele dieser Fragen gibt es bislang noch keine endgültige Antwort. Genau deshalb könnte die öffentliche Anhörung spannend werden.

Die Petition trifft auf ein laufendes politisches Verfahren

Wichtig ist allerdings: Die Petition und ein mögliches neues Steuergesetz sind zwei verschiedene Dinge. Die Petition selbst kann kein Gesetz ändern.

Wenn die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung vorlegt, läuft dieser ganz normal durch das Gesetzgebungsverfahren – unabhängig davon, was parallel im Petitionsausschuss passiert oder diskutiert wird.

Das bedeutet auch: Beide Verfahren können gleichzeitig laufen.  Während der Petitionsausschuss also noch über den Erhalt der Haltefrist diskutiert, könnte an anderer Stelle bereits über einen konkreten Gesetzentwurf beraten werden.

Genau hier wird das Timing interessant.

Denn je früher sich der Petitionsausschuss öffentlich mit dem Thema beschäftigt, desto größer ist die Chance, dass die Debatte noch in das laufende politische Verfahren hineinwirkt.

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Nach der Anhörung ist die Sache noch nicht vorbei

Auch nach der öffentlichen Sitzung ist die Petition nicht abgeschlossen. Der Petitionsausschuss kann weitere Informationen anfordern, Stellungnahmen einholen oder sich erneut mit der Bundesregierung austauschen.

Erst danach entscheidet der Ausschuss, welche Empfehlung er dem Bundestag gibt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten.

Eine Petition kann beispielsweise an die Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ überwiesen werden. Das ist eine vergleichsweise starke Empfehlung. Der Ausschuss bringt damit zum Ausdruck, dass er das Anliegen für berechtigt hält und eine Änderung für notwendig erachtet.

Eine weitere Möglichkeit ist die Überweisung „zur Erwägung“. In diesem Fall soll die Bundesregierung das Anliegen noch einmal prüfen.

Daneben kann eine Petition auch „als Material“ an die Bundesregierung weitergegeben werden. Dann soll das Anliegen beispielsweise bei zukünftigen Gesetzen oder politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Natürlich kann der Ausschuss auch zu dem Ergebnis kommen, dass er der Forderung nicht folgt. Genau deshalb dürfte die spätere Beschlussempfehlung fast noch wichtiger werden als die öffentliche Anhörung selbst.

Am Ende landet die Petition beim Bundestag

Nach Abschluss der Beratungen legt der Petitionsausschuss dem Deutschen Bundestag seine Empfehlung vor. Der Bundestag entscheidet anschließend darüber.

Das klingt zunächst nach einer großen Abstimmung im Plenum. In der Praxis werden Petitionen allerdings häufig gemeinsam und ohne ausführliche Debatte behandelt. Trotzdem ist dieser Schritt wichtig.

Sollte der Bundestag einer Empfehlung folgen und die Petition etwa an die Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ oder „zur Erwägung“ überweisen, muss sich die Regierung offiziell mit dem Anliegen beschäftigen.

Die Petition verschwindet also nicht einfach nach der Anhörung wieder in einer Schublade.

Kann die Petition die Abschaffung der Haltefrist verhindern?

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Frage. Die ehrliche Antwort lautet: Allein kann sie das nicht.

30.000 Unterschriften bedeuten nicht, dass die Haltefrist automatisch bestehen bleibt. Auch eine erfolgreiche Petition ersetzt kein Gesetz und zwingt die Bundesregierung nicht unmittelbar dazu, ihre Steuerpläne aufzugeben.

Politisch ist die Situation aber eine andere. Die Debatte lässt sich jetzt deutlich schwerer ignorieren.

Mehr als 30.000 Menschen haben sich öffentlich gegen eine Abschaffung oder Einschränkung der bisherigen Regelung gestellt. Das Thema muss nun im Petitionsausschuss behandelt werden – und damit vor Abgeordneten und Vertretern der Bundesregierung.

Gerade für Politiker aus CDU und CSU könnte das relevant werden. Denn sollten sich innerhalb der Regierungskoalition weitere Abgeordnete wie CDU-Politiker Guttin finden die sich gegen die Abschaffung der Haltefrist stellen, könnte aus der Petition zusätzlicher Druck entstehen.

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Gutting führte zuletzt zu Klingbeils vorgestellten Steuerplänen aus:

“Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.”

Die 30.000 Unterschriften sind deshalb kein Sieg in der Steuerfrage. Aber sie sorgen dafür, dass die Gegner der geplanten Änderung jetzt einen offiziellen Platz im parlamentarischen Verfahren bekommen.

Jetzt wird der Termin der Anhörung wichtig

Der nächste Termin, auf den die Krypto-Community schaut dürfte, ist deshalb die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss. Wann sie stattfinden wird, ist bislang nicht bekannt.

Dann wird sich zeigen, welche Fragen die Abgeordneten stellen, wie die Bundesregierung ihre Pläne verteidigt und ob sich im Ausschuss Unterstützung für den Erhalt der Haltefrist abzeichnet.

Die erste große Hürde hat die Petition jedenfalls genommen. Jetzt beginnt der politisch spannendere Teil. FDP-Politiker Frank Schäffler hat unterdessen erneut dazu aufgerufen den politischen Druck weiter aufrechtzuerhalten.

Am einfachsten geht dies mit einem Musterbrief, direkt versendet an den für euch zuständigen Lokalpolitiker. Ein Entwurf kann hier heruntergeladen werden.

Die Petition kann für weitere 39 Tage hier mitgezeichnet werden.