- Erste Antworten aus der CDU/CSU zeigen Widerstand gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist.
- Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob Altbestände dauerhaft geschützt bleiben. Aber auch an der Herauslösung von Bitcoin und Krypto aus § 23 Einkommenssteuergesetz gibt es Zweifel.
Der Widerstand gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen erreicht langsam den Bundestag. Nachdem FDP-Politiker Frank Schäffler auf X mit einem Musterbrief an Wahlkreisabgeordnete mobilisiert hatte, treffen nun erste Antworten aus der CDU/CSU ein – und sie zeigen, dass die Union innerhalb der Koalition zur entscheidenden politischen Hürde für die Umsetzung der Krypto-Steuerreform werden könnte.
CDU-Abgeordnete stellt sich hinter die Krypto-Haltefrist
Besonders deutlich fiel eine Antwort von Anne König (Wahlkreis Borken II) aus. Sie erklärte auf eine Bürgeranfrage, sie setze sich „in erster Linie für den Erhalt der bestehenden Haltefrist“ ein. Diese sei aus ihrer Sicht kein steuerliches Sonderprivileg, sondern Teil einer gewachsenen Systematik.
„Sie ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte, die gleichermaßen für Gold, Fremdwährungen und Oldtimer gilt. Sie stellen die entscheidende Frage völlig zu Recht: Warum sollen ausgerechnet Kryptowerte aus dieser Systematik herausgelöst werden, während sie für alle vergleichbaren Wirtschaftsgüter unangetastet bleibt? Eine tragfähige Antwort darauf ist das SPD-geführte Bundesfinanzministerium bislang schuldig geblieben.“
König verweist dabei auch auf die bisherige Haltung der CDU/CSU-Fraktion. Im Mai hatte die Union im Finanzausschuss bereits einen Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist abgelehnt.
Ein zentraler Punkt ihrer Kritik betrifft die innere Logik der geplanten Umstellung. Sollte Krypto pauschal der Abgeltungsteuer unterfallen, würden kurzfristige Veräußerungsgewinne bei Spitzenverdienern künftig nicht mehr mit bis zu 45 Prozent, sondern nur noch mit gut 26 Prozent besteuert. Langfristige Anleger verlören dagegen ihre bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr.
Bestandsschutz wird zur Schlüsselfrage
Noch brisanter ist die Frage der Altbestände. König machte klar, dass eine Reform ohne belastbare Stichtagsregelung für sie nicht tragfähig wäre. Sie zieht ausdrücklich die Parallele zur Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009, bei der vor dem Stichtag erworbene Alt-Anteile nach Ablauf der Spekulationsfrist dauerhaft steuerfrei veräußerbar blieben.
„Dass der jetzige Haushaltsentwurf, anders als damals, keinerlei Aussage zum Bestandsschutz trifft, ist aus meiner Sicht einer seiner gravierendsten Mängel. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Verlängerung der Spekulationsfrist zeigt, dass der Vertrauensschutz hier keine politische Kulanz ist, sondern eine verfassungsrechtliche Vorgabe. Wer im Vertrauen auf die durch BMF-Schreiben und Bundesfinanzhof geklärte Rechtslage investiert hat, darf nicht rückwirkend um diese Grundlage gebracht werden.“
Auch aus einer weiteren Antwort von CDU-Politiker Benedict Bechtel wird deutlich, dass die Union den Kurs des Finanzministeriums unter Lars Klingbeil nicht einfach durchwinken will. Dort wird der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit klarer Kritik zitiert.
„Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader und Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert. Wer Kryptogewinne aus § 23 EStG herausnimmt und pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“
Bechtel argumentiert zudem, dass „Krypto“ steuerlich keine homogene Kategorie sei. Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs und DeFi-Erträge hätten unterschiedliche ökonomische Funktionen. Eine pauschale Regelung nach dem Motto „alles Krypto ist Kapitalvermögen“ wäre demnach „handwerklich dünn“.

CSU-Abgeordneter nimmt Bestandsschutz-Aussage nicht zurück
Nicht jede Reaktion aus der Union fiel positiv aus, wie die Antwort des CSU-Abgeordneten Thomas Silberhorn zeigt. Bereits Ende Juni sorgte eine vermeintliche E-Mail von ihm für Aufregung. Darin hieß es, die Reform solle zwar eine Übergangsregelung enthalten, aber keinen echten dauerhaften Bestandsschutz für alle vor einem bestimmten Stichtag gekauften Bitcoin und Altcoins.
Silberhorn deutete damals an, dass es keinen echten Schutz von Altbeständen geben werde, wie ihn Österreich bei seiner Krypto-Steuerreform 2022 eingeführt hatte. Dort blieben vor dem Stichtag erworbene Coins dauerhaft in de alten Steuersystematik. In der Silberhorn E-Mail war dagegen von einer Frist die Rede, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können“.
Für deutsche Krypto-Anleger wäre das ein großer Schock. Höchst fraglich ist aber, ob solch eine Regelung überhaupt verfassungsgemäß wäre. Wie wir berichteten, gibt es mehrere rechtliche Gründe, dies anzuzweifeln.
Die nun geteilte Antwort aus Silberhorns Büro liefert dazu keine inhaltliche Klarstellung. Stattdessen heißt es lediglich, Silberhorn habe dem Absender bereits persönlich geantwortet; die Veröffentlichung seines Schreibens habe im Büro „erheblichen unnötigen Mehraufwand“ verursacht. Man betrachte die Angelegenheit damit „als abgeschlossen“.









