- Blockpit-CEO Florian Wimmer sieht in Klingbeils Kryptosteuerplan fünf zentrale Lücken.
- Da bislang kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, bleiben Umsetzung, Verfassungsmäßigkeit und tatsächliche Mehreinnahmen offen.
Die Bundesregierung will private Kryptogewinne ab 2027 ohne die bisherige einjährige Haltefrist besteuern. Am Montag wurde der Haushaltsentwurf 2027 inklusive der Kryptosteuer vom Kabinett abgesegnet.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 verabschiedet. Darin enthalten ist unter anderem die geplante Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen. 🇩🇪📉 #Bitcoin #BTC
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— Kryptorevolution (@realkryptorevo) July 7, 2026
Doch nach Einschätzung von Blockpit-CEO Florian Wimmer fehlen bislang Antworten auf fünf zentrale Fragen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
Wimmer rechnet mit einer ersten Fassung frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause. Danach müsste das Vorhaben das vollständige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Wimmer erklärte via X:
„Der Haushaltsentwurf ist abseits davon sehr vage und wirft für eine konkrete Ausgestaltung dieser Reform noch sehr viele Fragen auf. Aktuell ist auch noch kein Gesetzentwurf vorhanden. Mit einer ersten Version wird erst nach der Sommerpause gerechnet.“
Fünf massive Lücken in Klingbeils Kryptosteuerplan
Die erste große Lücke betrifft die Krypto-Altbestände. Unklar ist, ob Coins, deren einjährige Haltefrist bereits abgelaufen ist, auch nach einer Gesetzesänderung steuerfrei verkauft werden könnten.
Diese Frage ist besonders relevant, weil Anleger ihre Entscheidungen über Jahre auf die bestehende Rechtslage gestützt haben. Eine rückwirkende oder faktisch rückwirkende Besteuerung ist verfassungsrechtlich fraglich, wie auch der FDP-Politiker Frank Schäffler zuletzt erörterte.
Die zweite offene Frage betrifft die Verlustverrechnung. Sollten Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, müsste geklärt werden, ob Kryptoverluste künftig mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Kapitalanlagen verrechnet werden dürfen. Das könnte positive Auswirkungen auf die Steuerbelastung aktiver Trader haben.
Drittens ist unklar, ob deutsche Börsen und Broker zu einem automatischen Steuerabzug verpflichtet würden. Wimmer bezweifelt, dass Finanzdienstleister eine entsprechende technische Infrastruktur rechtzeitig für 2027 umsetzen könnten:
„Es ist wohl nicht anzunehmen, dass Finanzdienstleister bis Ende dieses Jahres eine technische Lösung für den Kapitalertragsteuerabzug implementieren können, wenn aktuell noch nicht einmal ein Gesetzentwurf besteht. Damit wäre ein Gesetz mit automatischem Steuerabzug zumindest für das Jahr 2027 verfassungsrechtlich angreifbar.“
Die vierte Lücke betrifft den Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere. Nach aktueller deutscher Rechtslage kann bereits ein solcher Tausch einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang darstellen.
Wimmer verweist auf Österreich, wo Krypto-zu-Krypto-Transaktionen im Zuge der steuerlichen Gleichstellung mit Kapitalvermögen steuerneutral gestellt wurden. Ob Deutschland diesem Modell folgen würde, lässt der Haushaltsentwurf offen. Für Trader wäre dieser Punkt entscheidend, da eine Steuerpflicht bei jedem Handel den Dokumentationsaufwand weiterhin erheblich erhöhen würde.
Als fünften Problembereich nennt Wimmer DeFi-Anwendungen und NFTs. Die pauschale Einordnung sämtlicher Kryptowerte als Kapitaleinkünfte könnte an ihre Grenzen stoßen:
„Nicht jeder Token auf einer Blockchain ist gleich. Es muss geklärt werden, wie die verschiedensten Sonderfälle eingestuft werden. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, wird es voraussichtlich eine rechtliche Einspruchsebene geben, da bereits jetzt mehrere Widersprüche bestehen.“
Krypto-Community muss jetzt handeln
Wimmer verweist dabei auch auf den Gleichheitssatz. Der Bundesfinanzhof hat Kryptowährungen 2023 als sonstige Wirtschaftsgüter nach § 23 des Einkommensteuergesetzes eingeordnet. Bitcoin teile wesentliche Eigenschaften mit Edelmetallen, nicht aber mit Aktien: Es gebe keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung gegenüber einem Unternehmen.
Zusätzliche Zweifel bestehen an den erwarteten Einnahmen. Die Kryptosteuerreform taucht bislang weder im Haushaltsbegleitgesetz noch im angekündigten Jahressteuergesetz auf. Im Haushaltsentwurf wird sie lediglich innerhalb einer globalen Mehreinnahme von 2,6 Milliarden Euro gemeinsam mit anderen Maßnahmen verbucht.
„Rund 2 Mrd. Euro will Finanzminister Klingbeil durch Kryptobesteuerung und den Kampf gegen Finanzkriminalität einsammeln – in einem Topf, damit niemand nachrechnen kann. Man kann aber nachrechnen. Österreich hat die Haltefrist 2022 abgeschafft. Reales Ergebnis im Bullenmarktjahr 2024: 33,8 Mio. Euro – 0,57 Prozent des dortigen Kapitalertragsteueraufkommens. Überträgt man diesen Anteil auf Deutschland, landet man bei gut 100 Mio. Euro. Selbst bei großzügigster Hochrechnung bleibt es ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag.“
Damit bleibt selbst die Umsetzung grundsätzlich offen. Laut Schäffler ist jetzt die Zeit, aktiv zu werden und sich an die zuständigen Wahlkreisabgeordneten des Bundestages zu wenden.
Nach Einschätzung des FDP-Politikers kann dies noch großen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben. Schäffler hatte zuletzt einen Musterbrief geteilt. Gestern schrieb er via X:
„Der Bundestag berät ab September. Das Steuergesetz muss erst noch geschrieben werden – und dafür braucht Klingbeil die Union, die eine Abschaffung der Haltefrist im Finanzausschuss gerade erst abgelehnt hat. Eure Briefe an die Wahlkreis-MdBs sind ab heute wichtiger, nicht unwichtiger.“








