• Eine angebliche E-Mail des CSU-Politikers Thomas Silberhorn deutet darauf hin, dass die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltseckwerte 2027 die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen schon beschlossen haben könnte.
  • Statt eines echten Bestandsschutzes für Altbestände wie in Österreich könnte es lediglich eine Übergangsfrist geben.

Die Debatte um die steuerfreie Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen in Deutschland hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Ein auf X veröffentlichter Screenshot von Alex ∞/21M (@Alex71btc) von einer angeblichen E-Mail des CSU-Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn zeigt, dass die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltseckwerte 2027 bereits auf eine Abschaffung der einjährigen Haltefrist geeinigt hat.

Bislang können private Anleger Krypto-Gewinne in Deutschland nach mehr als einem Jahr Haltefrist steuerfrei realisieren. Seit Monaten steht diese Regelung im Zentrum der politischen Debatte. Vorab ist aber wichtig zu betonen, dass die Authentizität der E-Mail bislang nicht unabhängig bestätigt werden konnte. Anfragen an Silberhorn blieben bisher unbeantwortet.

In dem Schreiben wird zunächst die bisherige Linie der Union aus dem Koalitionsvertrag betont. Silberhorn soll geschrieben haben:

„Den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Mai 2026, Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu belegen, haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Wir wollen Kryptowährungen steuerlich nicht schlechter stellen als Fremdwährungen oder physisches Gold, für die ebenfalls eine Haltefrist gilt. Diese Maßnahme ist zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart.“

Der folgende Abschnitt enthält die brisanten Aussagen von Silberhorn:

„Mittlerweile hat die Bundesregierung mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen abzuschaffen. Angesichts des wachsenden strukturellen Haushaltsdefizits wird es immer schwieriger zu rechtfertigen, weshalb Gewinne vollständig steuerfrei gestellt sind. Für bisherige Anlagegeschäfte wird man in jedem Fall Vertrauensschutz gewähren beziehungsweise eine Frist einräumen müssen, bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können.“

Nachfolgend ist der Screenshot der vermeintlichen E-Mail:

Krypto-Steuer Haltefrist Email CSU
Vermeintliche E-Mail des CSU-Bundestagsabgeordneten Silberhorn, Quelle: @Alex71btc

Warum die E-Mail Bitcoin- und Krypto-Halter schockiert

Besonders schockierend ist die Formulierung zum Vertrauensschutz. Das Schreiben deutet nicht auf einen echten Bestandsschutz für alle Käufe vor einem bestimmten Datum hin, wie ihn Österreich bei der dortigen Krypto-Steuerreform im Jahr 2022 eingeführt hatte. Stattdessen ist von einer Frist die Rede, „bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können“.

Für deutsche Krypto-Anleger wäre das der eigentliche Schock. Nach den Diskussionen der letzten Monate war klar, dass die Haltefrist wackelt, viele Investoren dürften aber auf einen Bestandsschutz für ältere Käufe wie in Österreich gehofft haben.

Sollte die von Silberhorn angedeutete Regelung tatsächlich umgesetzt werden, würde dies bedeuten: Wer Bitcoin und Krypto bereits länger als ein Jahr hält, könnte seine steuerfreien Gewinne nur noch innerhalb eines begrenzten Übergangszeitfensters realisieren. Danach wären auch Altbestände nicht dauerhaft geschützt, sondern müssten versteuert werden.

Allerdings scheint die politische und juristische Lage noch nicht ganz klar. Selbst bei Bestätigung der Aussagen wäre weiterhin ein Gesetzgebungsverfahren mit parlamentarischer Mehrheit erforderlich. Ein konkreter Referentenentwurf liegt bislang nicht vor.

Auch innerhalb der Union gab es zuletzt andere Töne. Im ZDF erklärte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler vor zwei Wochen die bestehende Systematik mit Blick auf Gold und Fremdwährungen:

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass man die Dinge im Steuerrecht konsistent regeln muss. Wir haben die Spekulationsfrist bei Gold und bei Fremdwährungsgeschäften, und dort sehen wir auch Kryptowährungen angesiedelt. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass es dieser Gesetzesänderung nicht bedarf.“

Damit bleibt die Lage widersprüchlich. Deutsche Bitcoin- und Krypto-Halter können weiter hoffen, dass die politischen und gesetzlichen Hürden für eine Abschaffung der Haltefrist zu groß sind. Der Druck nimmt aber weiter zu.

Wie wir Ende April berichteten, plant auch die Europäische Union eine Krypto-Steuer. Die Maßnahme müssten allerdings von alle Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen werden.