Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig haben am Donnerstag den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Wie wir berichteten, scheint es laut Klingbeils Aussagen auf der Bundespressekonferenz eine Einigung zwischen SPD und CDU gegeben zu haben.
Klingbeil vermeldete, dass ein konkretes Gesetz derzeit ausgearbeitet wird. Details ließ er aber offen. Wir haben uns deshalb den Aktionsplan im Detail angeschaut und geprüft, was für Bitcoin– und Krypto-Anleger wichtig ist.
Krypto-Halter stehen unter Generalverdacht
Insgesamt werden Kryptowährungen nur zweimal im Aktionsplan genannt. In Punkt 22 des Aktionsplans heißt es, dass Blockchain-Analyse dauerhaft als Ermittlungsinstrument etabliert werden soll. Die Behörden sollen insbesondere die Nutzung sogenannter Verschleierungsdienste für Kryptowerte untersuchen und konsequenter verfolgen. Das Bundesfinanzministerium schreibt:
„Etablieren wir Blockchain-Analyse als Ermittlungsinstrument, nehmen die Nutzung von Verschleierungsdiensten für Kryptowerte in den Blick und verfolgen diese konsequent, damit keine Anonymisierung von Transaktionen mehr unentdeckt bleibt. Denn Steuerkriminalität im digitalen Raum entzieht sich klassischen Ermittlungsmethoden.“
Punkt 16 legt fest, dass Bund und Länder ein gemeinsames Datenanalysezentrum schaffen wollen. Ziel ist ein behördenübergreifender Zugriff. Die Steuerdaten sollen auf einer zentralen Plattform zusammengeführt werden.
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KI-gestützte Software soll zudem dabei helfen, Täter zu erkennen und potenzielle Verdachtsfälle frühzeitig zu identifizieren. Das BMF betont allerdings, dass der Zugriff verfassungsrechts- und datenschutzkonform erfolgen solle.
FDP-Politiker Frank Schäffler sieht darin dennoch einen weitreichenden Eingriff in die finanzielle Privatsphäre:
„Lest den Satz zweimal. Nicht: Kein Verbrechen bleibt unentdeckt. Sondern: Keine Anonymisierung. Finanzielle Privatsphäre wird hier selbst zum Verdachtsmoment erklärt. Jeder Bitcoin-Nutzer gerät ins Raster – ganz ohne Anfangsverdacht. […] Bargeld war gestern anonym. Bitcoin soll es nie sein dürfen. Wer ehrliche Bürger wie Verdächtige behandelt, hat das Verhältnis von Staat und Bürger vom Kopf auf die Füße gestellt – nur leider falsch herum.“
Schäffler verknüpft die Pläne mit den Meldepflichten unter DAC8. Aus seiner Sicht könnten die von Kryptodienstleistern übermittelten Nutzerdaten, Blockchain-Analysen und die geplante zentrale Datenplattform zusammen eine weitreichende Überwachungsinfrastruktur bilden.
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Haltefrist wird im Aktionsplan nicht erwähnt
Die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist steht nicht im Aktionsplan. Das Dokument enthält weder eine künftige Steuerhöhe noch Aussagen zu Bestandsschutz, Verlustverrechnung oder einem möglichen Inkrafttreten.
Klingbeil bestätigte jedoch das Vorhaben bei der Vorstellung des Plans auf Nachfrage. Das Gesetz sei derzeit in der Frühkoordinierung.
Schäffler fordert dagegen eine Ausweitung der Haltefrist:
„Anstatt die Haltefrist bei Bitcoin abzuschaffen, sollten wir sie auf Aktien ausweiten. Wer aus versteuertem Einkommen langfristig vorsorgt, verdient Vertrauensschutz – keine neue Steuer. Vermögensbildung gehört belohnt, nicht bestraft.“








