Finanzminister Lars Klingbeil treibt die geplante Besteuerung von Bitcoin und Kryptowährungen voran. Ein konkreter Gesetzentwurf soll demnach bald in die Frühkoordinierung gehen, während die Behörden gleichzeitig technisch für die Analyse von Blockchain-Transaktionen aufgerüstet werden.

Ende der einjährigen Bitcoin-Haltefrist rückt näher

Auf der Bundespressekonferenz zur Vorstellung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vor wenigen Stunden wurde Klingbeil nach der bisherigen Steuerfreiheit nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr gefragt. Der Finanzminister bestätigte, dass sein Ministerium an einer Änderung arbeitet:

„Wir arbeiten gerade im Ministerium daran. Das ist Teil der Beschlüsse zum Haushalt 2027, und unser Ziel ist, bald in die Frühkoordinierung zu gehen. Anschließend wird es ein konkretes Gesetz geben, dem ich heute aber noch nicht vorgreifen kann.“

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Ob die einjährige Haltefrist definitiv abgeschafft wird, bestätigte Klingbeil nicht ausdrücklich. Seine Antwort auf eine entsprechende Nachfrage ließ jedoch wenig Zweifel an seinem politischen Willen: Krypto-Gewinne sollen künftig steuerlich wie Aktien behandelt werden:

„Wir haben in der Koalition vereinbart, die Besteuerung im Kryptobereich voranzubringen. Ich halte es für eine zentrale Gerechtigkeitsfrage, dass Arbeit und Aktien besteuert werden, dies bei Krypto aber nicht in gleicher Weise geschieht. Diese Gerechtigkeitslücke werden wir jetzt schließen.“

Behörden rüsten bei Blockchain-Analysen auf

Parallel zur Steuerreform will die Bundesregierung die Verfolgung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität im Kryptosektor verschärfen. Ein neues gemeinsames Zentrum beim Zoll soll Ermittlungen zwischen Bund und Ländern koordinieren. Bestandteil ist ein Datenanalysezentrum, das große Datenmengen mithilfe künstlicher Intelligenz auswertet und künftig auch Blockchain-Analysen einsetzt.

Die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) beschafft laut Klingbeil bereits spezielle Kryptoanalyse-Software. Zusätzlich sollen Mitarbeiter geschult und Experten-Pools aufgebaut werden:

„Krypto und Blockchain sind Bereiche, in denen neue Formen der Kriminalität entstehen können. Deshalb werden wir zunächst für die technische Aufrüstung sorgen. Wir brauchen Kryptoanalyse-Software, geschultes Personal und Experten-Pools, um in diesen Bereichen stärker ermitteln zu können.“

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Neue rechtliche Befugnisse seien derzeit nicht zwingend erforderlich. Klingbeil schloss weitere Gesetzesänderungen jedoch nicht aus, falls internationale Strukturen, dezentrale Börsen oder „neue Verschleierungsmethoden“ zusätzliche Lücken offenbaren.

Eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen

Im Bundeshaushalt 2027 kalkuliert die Regierung mit mindestens einer Milliarde Euro an zusätzlichen Einnahmen aus der Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität sowie der neuen Krypto-Besteuerung.

Eine konkrete Summe für die Krypto-Steuer allein hat Klingbeil erneut nicht nennen wollen. Die Summe bezieht sich ausdrücklich auf beide Bereiche zusammen und nicht allein auf Bitcoin und andere Kryptowährungen:

„Wir haben im Haushalt festgelegt, dass wir mindestens eine Milliarde Euro erreichen wollen. Ich glaube, dass noch mehr möglich ist, aber wir beginnen jetzt erst damit, die notwendigen Strukturen aufzubauen. Ob die Einnahmen höher ausfallen, werden wir in der Abrechnung sehen.“

Von FDP-Politiker Frank Schäffler kam erneut scharfe Kritik. Für ihn sind die Aussagen von Klingbeil der Beweis, dass Bundeskanzler Friedrich Merz und die CDU „umgefallen“ sind. Schäffler schreibt via X:

„Noch im Mai schrieb die Unionsfraktion schwarz auf weiß, es bestehe ‚kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern‘. […] Und: Eine Abschaffung sei ‚auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart‘. Was stimmt nun, liebe CDU? […] Friedrich Merz wollte die Partei der Verlässlichkeit führen. Das hier ist das Gegenteil.“

Ob Klingbeil sich wirklich durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Wie wir berichteten, stellen sich erste CDU-Abgeordnete gegen die Abschaffung der Haltefrist. Insbesondere die Bestandsschutzregel im künftigen Gesetz wird entscheidend sein, ob der Plan von Klingbeil überhaupt verfassungsgemäß ist.