Die kritischen Stimmen innerhalb der CDU gegen die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist wachsen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Olav Gutting kritisiert die Pläne des von Finanzminister Lars Klingbeil geführten Bundesfinanzministeriums und warnt vor einem Bruch der steuerlichen Systematik sowie vor verfassungsrechtlichen Problemen.
Gutting verteidigt die Systematik von Krypto innerhalb des § 23 EStG
Die Stellungnahme wurde am 31. Juli von Welt-Journalist Daniel D. Eckert auf X veröffentlicht. Gutting betont darin, dass weiterhin kein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vorliegt. Bekannt ist bislang lediglich die Absicht aus dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027, privat gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen.
Eine solche Reform würde die Belastung kurzfristiger Trader jedoch sogar senken, während langfristige Anleger bestraft würden. Gutting schreibt:
„Wer Kryptogewinne aus § 23 EStG herausnimmt und pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen.“
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Nach aktueller Rechtslage werden Gewinne aus privaten Krypto-Veräußerungen innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nach Ablauf der Haltefrist sind Gewinne steuerfrei. Für Gutting ist dies Teil einer konsistenten steuerlichen Behandlung:
„Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.“
Pauschale Krypto-Steuer stößt auf Kritik
Gutting verlangt deshalb eine belastbare Begründung von Klingbeil, warum Bitcoin steuerlich anders behandelt werden sollte als Gold, Kunst oder Oldtimer. Zugleich warnt er davor, alle digitalen Assets pauschal in einen Topf zu werfen:
„Dabei ist Krypto nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge. Eine pauschale Regelung nach dem Motto ‚Alles Krypto ist Kapitalvermögen‘ wäre handwerklich und systematisch sehr dünn.“
Offen sind aus Guttings Sicht auch Übergangsregeln, die Verlustverrechnung und mögliche Bagatellgrenzen für Kleinanleger. Gutting kündigte an, die Union werde den noch ausstehenden Entwurf genau prüfen:
„Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.“
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Auch die verfassungsrechtliche Konformität stellt der CDU-Politiker infrage:
„Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die nur vage umschriebenen Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal nicht absehbar ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.“
Widerstand in der Union verfestigt sich
Gutting ist nicht der erste Unionspolitiker, der Klingbeils Pläne kritisch bewertet. Wie wir berichteten, hatte sich die CDU-Abgeordnete Anne König zuvor ausdrücklich für den Erhalt der bestehenden Haltefrist ausgesprochen und einen verfassungsrechtlich belastbaren Schutz von Altbeständen gefordert.
Auch weitere Stellungnahmen, etwa von CDU-Politiker Benedict Bechtel, warnen vor einer pauschalen Herauslösung von Kryptowerten aus § 23 EStG. Kryptorevolution liegt zudem eine Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Jens Lehmann vor, der ähnlich wie Gutting argumentiert.
Ob CDU-Politiker wie Gutting, Lehmann und König aber wirklich gegen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Haltefrist stimmen werden, bleibt abzuwarten.













