Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler warnt vor den Folgen der geplanten Krypto-Steuerreform von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil für Bitcoin-Lightning-Zahlungen im Alltag. In zwei Beiträgen auf X kritisiert er, dass selbst kleine Zahlungen über das Lightning-Netzwerk steuerlich erfasst werden müssten.
Im Mittelpunkt seiner Kritik steht der Aufwand für Nutzer. Während Lightning schnelle Zahlungen mit geringen Gebühren ermöglicht, müssten für die steuerliche Abrechnung die Anschaffungskosten der ausgegebenen Bitcoin und deren Wert bei der Zahlung bis ins Detail dokumentiert werden.
52 Cent Bitcoin-Steuer für das Finanzamt
Schäfflers Beispiel geht von Bitcoin aus, die zu einem Kurs von 30.000 Euro gekauft wurden. Bei der Zahlung des Cappuccinos liegt der angenommene Kurs bei 73.000 Euro. Die für den Kaffee ausgegebenen Bitcoin haben damit einen Gegenwert von 3,50 Euro, ihre anteiligen Anschaffungskosten betragen aber nur rund 1,44 Euro.
Daraus ergibt sich ein realisierter Gewinn von etwa 2,06 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent wären darauf gerundet 52 Cent fällig. Besteuert würde in dieser Rechnung also der Wertzuwachs der eingesetzten Bitcoin. Schäffler schreibt:
„Dafür muss ich festhalten: Uhrzeit, Kurs, Kaufpreis der verwendeten Coins. Für jeden einzelnen Kaffee. Das Finanzamt bekommt 52 Cent, ich bekomme einen Buchhaltungsjob.“
Die Rechnung illustriert die vorgesehene Besteuerung, gilt aber nicht automatisch für jeden Bitcoin-Kauf aus der Vergangenheit. Nach dem bekannt gewordenen Referentenentwurf sollen die neuen Regeln grundsätzlich für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden oder zufließen.
Auch bilden die 25 Prozent nicht sämtliche möglichen Belastungen und Entlastungen ab. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzu. Umgekehrt soll der Sparer-Pauschbetrag gelten. Eine fehlende besondere Bagatellregel für kleine Zahlungen bedeutet deshalb nicht, dass unabhängig von der persönlichen Situation auf jeden Kaffee tatsächlich Steuer zu zahlen wäre.
Schäffler sieht Bitcoin als Zahlungsmittel ausgebremst
Schäfflers grundsätzlicher Vorwurf lautet, dass die geplante Behandlung den praktischen Einsatz von Bitcoin erschwert. Wer Lightning regelmäßig nutzt, wird über das Jahr Hunderte steuerlich relevante Zahlungsvorgänge erzeugen.
Einen Widerspruch sieht Schäffler insbesondere in der Deklaration durch das Finanzministerium:
„Dabei nennt das Ministerium Bitcoin selbst ein ‚Tauschmittel‘. Wer Bitcoin so definiert und dann jeden Tausch besteuert, macht aus normalen Nutzern Steuersünder wider Willen.“
Aus seiner Sicht droht dadurch ein Standortnachteil. Die technisch einfache Bezahlung werde mit einem Dokumentationsaufwand verbunden, der Nutzer abschrecke:
„Innovation findet dann eben woanders statt, nur nicht in Deutschland.“
Bitcoin-Bundesverband-Vorstand Jens Leinert ergänzte via X:
„Jede Bitcoin-Zahlung würde zu einem steuerrelevanten Ereignis führen, wodurch Bitcoin als Zahlungsmittel benachteiligt würde. Das gilt auch für Zahlungen für Zukunftstechnologien wie Zahlungen bei AI-Agenten oder Machine-to-Machine-Payment.“
Die steuerliche Einordnung einer Bitcoin-Zahlung als Veräußerung wäre allerdings nicht grundsätzlich neu. Bereits jetzt muss auch für einen Cappuccino Steuer gezahlt werden, falls der Kauf kürzer als ein Jahr her ist.
Bislang liegt intern nur ein Referentenentwurf des von Klingbeil geleiteten Finanzministeriums vor. Wie Kryptorevolution zum Entwurf berichtete, sollen ab 2027 neu angeschaffte Kryptowerte unabhängig von der Haltedauer besteuert werden, während für Altbestände Bestandsschutz vorgesehen ist.
Mit seinem jüngsten Musterbrief-Aufruf fordert Schäffler Anleger auf, CDU- und CSU-Wahlkreisabgeordnete gezielt anzuschreiben. Sie sollen sich dafür einsetzen, die Reform bereits vor einer Zustimmung im Kabinett zu stoppen, und sich zu ihrem späteren Abstimmungsverhalten festzulegen.
Zugleich berichteten wir zuletzt unter Berufung auf BILD über wachsenden Widerstand in der Union. Demnach lehnen Finanzpolitiker von CDU und CSU neue Steuern einschließlich der geplanten Abschaffung der Krypto-Haltefrist ab. Eine verbindliche Festlegung der gesamten Fraktion, gegen einen konkreten Gesetzentwurf zu stimmen, geht daraus bislang jedoch nicht hervor.












