Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler startet eine neue Kampagne gegen die geplante Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin und Altcoins. Mit einem neuen Musterbrief sollen sich Krypto-Anleger gezielt an CDU-Wahlkreisabgeordnete wenden, bevor der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums das Kabinett erreicht.
So könnte die Krypto-Steuer gestoppt werden
Schäffler sieht derzeit die beste Gelegenheit, das SPD-Vorhaben politisch zu stoppen. Wie wir berichteten, sieht der noch nicht öffentliche Entwurf vor, Bitcoin aus § 23 EStG herauszulösen und Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG zu besteuern.
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Der entscheidende Punkt sei, dass bislang lediglich ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums intern zirkuliere. Eine Zustimmung des Kabinetts gebe es noch nicht. Schäffler schreibt:
„Der Entwurf stammt aus dem BMF und hat das Kabinett noch nicht passiert. Jetzt kostet ein Nein die Union am wenigsten. Tragen die Unionsminister ihn erst im Kabinett mit, ist Ihre Fraktion an etwas gebunden, das sie inhaltlich seit Mai ablehnt.“
Der Brief soll deshalb ausschließlich an Wahlkreisabgeordnete von CDU und CSU gehen. Anleger sollen erfragen, ob diese sich gegen eine Zustimmung im Kabinett einsetzen und später im Bundestag gegen die Abschaffung der Haltefrist stimmen werden.
Im Zentrum seiner Kritik steht der Vorwurf, dass die Reform langfristige Anleger belastet. Schäffler verweist darauf, dass CDU und CSU im Wahlkampf zugesagt haben, die Steuern nicht zu erhöhen.
Zugleich weist Schäffler auf die aus seiner Sicht ungerechte Behandlung von Langzeithaltern hin. Day-Trader müssten künftig lediglich den Steuersatz für Kapitaleinkünfte von 25 Prozent zahlen. Langfristige Anleger würden dagegen erstmals besteuert, obwohl ihre Gewinne nach Ablauf der einjährigen Haltefrist bislang steuerfrei sind:
„Der Entwurf selbst nennt für 2027 null Euro Mehreinnahmen und für 2031 350 Millionen. Der Erfüllungsaufwand steht überall mit ‚folgt‘. Vieltrader zahlen künftig 25 statt bis zu 45 Prozent, belastet werden langfristige Sparer.“
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Bitcoin ist kein steuerlicher Sonderfall
Seine Argumentation stützt Schäffler auch auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2013. Damals ordnete die Bundesregierung Bitcoin eindeutig als privates Veräußerungsgeschäft ein: Nach einer Haltedauer von einem Jahr waren Wertsteigerungen steuerfrei.
„Das war kein Privileg, sondern Systematik. Wer privates Vermögen hält und nicht gewerblich handelt, zahlt nach einem Jahr keine Steuer auf den Wertzuwachs. So ist es bei Gold, bei Kunst, bei Sammlerstücken.“
Eine isolierte Neuregelung für Bitcoin würde diese Systematik durchbrechen.
Zusätzlichen Druck versucht Schäffler über das jüngste Wahlergebnis der CDU in Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen. Die Partei erreichte dort am 20. September lediglich 4,9 Prozent und scheiterte erstmals an der Fünf-Prozent-Hürde bei einer Landtagswahl. In dem Musterbrief heißt es:
„Das ist eine Steuererhöhung. CDU und CSU sind mit dem Versprechen angetreten, die Steuern nicht zu erhöhen. Ihre Fraktion hat mehrfach erklärt, die Haltefrist sei kein Privileg, […] Am 20. September hat die CDU in Mecklenburg-Vorpommern 4,9 Prozent erreicht und erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Einzug in einen Landtag verpasst. Ich deute dieses Ergebnis nicht. Ich stelle nur fest: Wähler merken sich, ob Zusagen halten.“












