Der Bitcoin Bundesverband warnt in einer neuen Stellungnahme vor den Folgen der Krypto-Steuerreform. Gleichzeitig verzeichnet die Bundestagspetition zum Erhalt der einjährigen Haltefrist am letzten Tag mehr als 44.000 Unterstützer. Beschlossen ist die Reform weiterhin nicht.
Bitcoin Bundesverband kritisiert BMF-Entwurf
Der Bitcoin Bundesverband hat am 15. September ausführlich zum öffentlich gewordenen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums unter Leitung von Lars Klingbeil (SPD) Stellung genommen.
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Laut dem Entwurf sollen sogenannte Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden. Für nach dem 31. Dezember 2026 erworbene Bestände würde damit die einjährige Steuerfreiheit nach § 23 EStG entfallen. Der Verband schreibt:
„Die Position des Bitcoin Bundesverbandes bleibt deshalb klar: Die einjährige Haltefrist sollte erhalten bleiben“, heißt es in der Stellungnahme.
Der Verband kritisiert insbesondere die neuen steuerlichen Anreize. Bisher werden Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Bei Anlegern mit hohen Einkommen kann dieser deutlich über 25 Prozent liegen.
Nach der Reform würden Gewinne dagegen grundsätzlich mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert – unabhängig davon, ob die Coins wenige Stunden oder zwanzig Jahre gehalten wurden.
Langfristige Anleger würden dadurch die bisherige Steuerfreiheit verlieren. Kurzfristige Trader könnten hingegen deutlich weniger Steuern zahlen. Der Verband hält dies für unfair, da die Reform politisch mit mehr Steuergerechtigkeit begründet wird.
Positiv bewertet der Bitcoin Bundesverband den vorgesehenen Bestandsschutz. Bitcoin und andere erfasste Kryptowerte, die bis Ende 2026 angeschafft werden, sollen grundsätzlich im bisherigen System der §§ 22 und 23 EStG verbleiben. Auch bei Beständen, deren Jahresfrist Anfang 2027 noch nicht abgelaufen ist, könnte später Steuerfreiheit eintreten.
In der Praxis würden dadurch allerdings zwei Besteuerungssysteme dauerhaft nebeneinander bestehen. Es gibt jedoch ein zentrales Problem: Bei Transfers zwischen Börsen, Brokern und eigenen Wallets müsste nachgewiesen werden, welche Bestände vor und nach dem Stichtag erworben wurden. Dies könnte zu erheblichem Mehraufwand bei der Dokumentation führen.
Verband warnt vor Problemen bei Self-Custody
Weitere Kritik richtet sich gegen den ab 2028 geplanten automatischen Steuerabzug durch Kryptodienstleister. Ein Anbieter, bei dem Bitcoin eingezahlt werden, kennt nach vorheriger Self-Custody häufig weder den Anschaffungszeitpunkt noch die ursprünglichen Kosten.
Fehlen diese Daten, soll der Steuerabzug nach dem bisherigen Entwurf auf Grundlage von 50 Prozent des Veräußerungserlöses erfolgen. Gemeint ist keine Steuerquote von 50 Prozent, sondern eine pauschale Bemessungsgrundlage.
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Der Verband fordert deshalb zunächst standardisierte und zwischen Anbietern übertragbare Anschaffungsdaten. Self-Custody dürfe nicht zu einem steuerlichen Nachteil führen. Für private Bitcoin- und Lightning-Zahlungen verlangt er zusätzlich eine Bagatellgrenze, damit nicht jeder Kleinkauf eine Gewinnermittlung auslöst.
Petition überschreitet 44.000 Unterstützer
Parallel endet heute, am 15. September, die Mitzeichnungsfrist der Bundestagspetition 201716. Um 15:10 Uhr verzeichnete das offizielle Portal 44.429 Online-Mitzeichnungen.
Das erforderliche Quorum von 30.000 wurde damit deutlich überschritten. Die Petition erfüllt somit die Voraussetzung für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss. Ein Termin wurde bislang nicht veröffentlicht.
Der Bitcoin Bundesverband gehört zu den Mitinitiatoren der Initiative ProHaltefrist. Nach eigenen Angaben unterstützen inzwischen nahezu 200 Unternehmen, Verbände, Medien und weitere Organisationen die Kampagne.












