Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Jordan warnt davor, dass die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist kurzfristig handelnde Anleger mit hohen persönlichen Steuersätzen entlasten könnte, während langfristige Sparer belastet würden.
In einer Bürgerantwort, die FDP-Politiker Frank Schäffler am 5. Oktober auf X teilte, stellt Jordan die Begründung des Bundesfinanzministeriums für die Reform infrage.
Jordan sieht ein Gerechtigkeitsproblem bei der Krypto-Steuer
Schäffler fasste die Stellungnahme so auf X zusammen:
„Wer kurzfristig spekuliert, zahlt künftig weniger. Wer langfristig spart, zahlt mehr. Das ist die Folge von Klingbeils Plänen zur Bitcoin-Haltefrist. Das sieht auch Alexander Jordan (CDU) so und lehnt die Abschaffung ab. Ein Steuerrecht, das Geduld bestraft, braucht niemand.“
Tipp der Redaktion: Widerstand gegen Abschaffung der Krypto-Haltefrist wächst immens bei CDU und CSU
Jordans Schreiben differenziert bei den möglichen Gewinnern der Reform. Entscheidend ist für ihn die Höhe des persönlichen Steuersatzes. Der Abgeordnete für Helmstedt–Wolfsburg schreibt:
„Hinzu kommt die von Ihnen angesprochene Gerechtigkeitsfrage: Eine Überführung in die Abgeltungsteuer kann kurzfristig handelnde Steuerpflichtige mit hohen persönlichen Steuersätzen entlasten, während langfristig orientierte Anleger künftig belastet würden. Auch das muss bei der Bewertung einer Neuregelung berücksichtigt werden.“
Jordan verweist auch auf die Ablehnung eines Gesetzentwurfs der Grünen zur Abschaffung der Ein-Jahres-Frist durch die Union im Finanzausschuss. Die Finanzpolitiker seiner Fraktion hätten dabei vor neuen Ungleichheiten gegenüber Fremdwährungen, Edelmetallen und anderen Anlageformen gewarnt. Diese Einschätzung teile er.
Die Argumentation des Bundesfinanzministeriums hält er bislang nicht für ausreichend. Nach seiner Darstellung begründet das Ministerium die stärkere Zuordnung bestimmter Kryptowährungen zu den Kapitaleinkünften unter anderem mit ihrer spekulativen Nutzung, hohen Liquidität und fehlenden Abnutzung. Jordan schreibt:
„Für mich beantwortet das aber noch nicht überzeugend die Frage, warum beispielsweise Bitcoin aus der bisherigen Systematik des § 23 EStG herausgelöst werden soll, während Gold oder Fremdwährungen dort verbleiben.“
Sein Einwand betrifft damit die steuerliche Abgrenzung der Anlageklassen. Ein Systemwechsel brauche eine „tragfähige Begründung“. Zugleich weist Jordan darauf hin, dass sich der Entwurf nach den ihm verfügbaren Informationen noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befinde.
Bestandsschutz wird eine zentrale Frage
Jordan begrüßt, dass der bislang bekannte Entwurf Bestandsschutz für bestehende Investitionen vorsieht. Er versteht Vertrauensschutz als die Absicherung bereits getätigter Käufe:
„Dass für bestehende Anlagen nach dem bislang bekannten Entwurf Bestandsschutz vorgesehen ist, ist richtig. Darüber hinaus müssen Bürgerinnen und Bürger aber grundsätzlich darauf vertrauen können, dass steuerliche Rahmenbedingungen nicht ohne überzeugende steuersystematische und wirtschaftliche Begründung verändert werden.“
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Eine verbindliche Festlegung auf sein späteres Abstimmungsverhalten enthält die Antwort allerdings nicht. Jordan betont, selbst kein Finanzpolitiker zu sein, das Thema aber seit Beginn seines Mandats zu verfolgen und sich innerhalb der Fraktion darüber auszutauschen:
„Eine Abschaffung der Haltefrist sehe ich kritisch. Ich werde mich deshalb in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass die bestehende Regelung nicht ohne eine überzeugende Begründung aufgegeben wird. Einer abschließenden Entscheidung über einen noch nicht final vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich allerdings nicht vorgreifen.“
Damit ergänzt Jordan den bereits von Kryptorevolution dokumentierten Widerstand aus CDU und CSU. Wie wir berichteten, haben sich zahlreiche Unionspolitiker gegen die Abschaffung der Haltefrist geäußert.
Für Krypto-Investoren stehen nun mehrere Termine an: Am heutigen 6. Oktober endet die Frist für Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf. Am 12. Oktober befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages ab 12 Uhr öffentlich mit der Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist.
Für den 14. Oktober ist die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Steuerentwurf vorgesehen. Eine Zustimmung des Kabinetts wäre noch keine endgültige Verabschiedung, sondern würde das anschließende parlamentarische Verfahren einleiten. Wie wir berichteten, haben die CDU-geführten Länder spätestens im Bundesrat Widerstand angekündigt.












