Über das Wochenende von FDP-Politiker Frank Schäffler auf X verbreitete Bürgerantworten zeigen deutlichen Widerstand in CDU und CSU gegen die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist.

Während Roderich Kiesewetter, Andreas Lenz und das Büro Alexander Radwans die bestehende Regelung verteidigen, lassen Thorsten Frei und Matthias Hiller den Ausgang der Beratungen offen. Über die Positionen von Armin Laschet und Felix Schreiner hatte Kryptorevolution bereits berichtet.

Frei hält Kompromisse offen

Besonderes Gewicht hat die Antwort von Thorsten Frei, dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er bezeichnet die Abschaffung als kritisch, weil die Haltefrist langfristige Anlagen belohne und Spekulation unattraktiver mache. Zugleich verweist er auf die Finanzierung des Bundeshaushalts:

„Diese Argumente werden wir in der Fraktion genau wägen, wie wir auch dafür Sorge zu tragen haben, dass der Bundeshaushalt angemessen finanziert ist. Dafür muss man das gesamte Bild in den Blick nehmen und am Ende entscheiden, an welchen Stellen man Kompromisse eingeht und wo nicht. Die Debatte in der Fraktion möchte ich hier nicht vorwegnehmen.“

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Als Argument für einen Systemwechsel nennt Frei die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten. Die geplante Zuordnung privater Kryptowerte zu den Kapitaleinkünften beschreibt er als Gegenfinanzierung der vorgesehenen Einkommensteuerentlastung.

Kiesewetter, Lenz und Radwan widersprechen

Deutlicher positioniert sich CDU-Abgeordneter Roderich Kiesewetter. Er warnt vor einem Vertrauensverlust durch zusätzliche Steuerbelastungen und kritisiert, dass der Entwurf langfristige private Vorsorge und Vermögensaufbau bestrafe. Für eine andere Behandlung von Bitcoin als von Gold oder Fremdwährungen sieht er keine überzeugende Begründung:

„Die Rechtsnatur von Bitcoin ohne Emittenten, ohne laufende Zins- oder Dividendenausschüttungen und ohne Verbriefung eines Unternehmensanteils unterscheidet sich fundamental von klassischen Kapitalanlagen. Genau diese systematische Nähe zu physischem Gold oder Fremdwährungen im Rahmen des § 23 EStG ist der sachgerechte Maßstab.“

Eine pauschale Gleichstellung mit Aktien und anderen Wertpapieren verkenne den Charakter von Bitcoin und Kryptowährungen, argumentiert Kiesewetter.

Auch CSU-Abgeordneter Andreas Lenz sieht keinen Änderungsbedarf. Er schreibt:

„Persönlich sehe ich keinen Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Eine solche Maßnahme ist auch im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Es gibt überdies auch Grundsätze im Steuerrecht, die für diese Regelung sprechen.“

Das Wahlkreisbüro des CSU-Abgeordneten Alexander Radwan argumentiert ähnlich. In einer ausdrücklich in seinem Auftrag verfassten Antwort erklärt es, für eine Änderung fehle aus Sicht der Unionsfraktion ein überzeugender steuerpolitischer Grund.

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Zahlreiche Bürger hätten sich bereits gegen den Referentenentwurf gewandt. Das Büro verweist ebenfalls auf die fehlende Vereinbarung im Koalitionsvertrag und den Anspruch der Union, Steuererhöhungen zu verhindern:

„Die Unionsfraktion und insbesondere auch Herrn Radwan stehen den Plänen von Herrn Klingbeil (SPD) sehr kritisch gegenüber, nicht zuletzt auch deshalb, weil die vom BMF vorgesehene Abschaffung der Haltefrist auf Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Aus Sicht der Unionsfraktion besteht zudem kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern, weil es keinen überzeugenden steuerpolitischen Grund hierfür gibt.“

Hiller wartet auf die weitere Beratung

Matthias Hiller, Mitglied im Finanzausschuss, verweist auf den inzwischen vorliegenden Referentenentwurf. Laut seiner Antwort standen zum Antwortzeitpunkt sowohl der Kabinettsbeschluss als auch der Beginn des parlamentarischen Verfahrens noch aus.

„Für eine abschließende parlamentarische Bewertung ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Entscheidend wird sein, in welcher konkreten Form die Bundesregierung den Gesetzentwurf nach Abschluss der laufenden Abstimmungen in den Bundestag einbringt.“

Hiller will neben der Abgrenzung zu Gold und Fremdwährungen die Folgen für langfristige Anleger, die Verlustverrechnung und zusätzlichen Verwaltungsaufwand prüfen. Auch Deutschlands Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung sollen einfließen. Steuerregeln müssten verlässlich und praktisch handhabbar sein, ohne die private Vermögensbildung unnötig zu erschweren, so Hiller.

Die nächsten Schritte sind bereits klar: Bis zum 6. Oktober können Verbände und Interessenvertretungen ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf beim Bundesfinanzministerium einreichen. Für den 14. Oktober 2026 ist die Befassung durch das Bundeskabinett vorgesehen.