Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Neuordnung der Krypto-Besteuerung an Verbände und Interessenvertretungen verschickt. Zudem steht nun der Zeitplan für die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist fest: Stellungnahmen sollen bis zum 6. Oktober eingehen, die Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober 2026 geplant.

Sechs Tage für Stellungnahmen zur Bitcoin-Steuer

Ein uns vorliegendes Schreiben vom 30. September stammt von Anette Wagner, der Leiterin der BMF-Steuerabteilung. Zwischen Versand und Rückmeldefrist liegen sechs Kalendertage. Anschließend bleiben acht Tage bis zur geplanten Abstimmung durch das Bundeskabinett.

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Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler kritisierte den Zeitplan auf X:

„Das BMF hat den Referentenentwurf zur Krypto-Besteuerung an die Verbände verschickt. Das Kabinett soll ihn am 14. Oktober beschließen. Stellungnahmen sind nur bis zum 6. Oktober möglich, also sechs Tage.“

Die Formulierung des Finanzministeriums klingt jedoch etwas vager:

„Die Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen. Soweit Sie eine Stellungnahme für erforderlich halten, bitte ich uns diese bis zum 6. Oktober 2026 per E-Mail […] zu senden.“

Wichtig zu betonen ist, dass ein Regierungsbeschluss noch keine endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist. Auf die Zustimmung des Kabinetts würde das parlamentarische Verfahren folgen, in dem weitere Änderungen oder eine Ablehnung möglich wären.

Zur Begründung verweist das BMF darauf, dass sich Kryptowährungen und die zugehörigen Märkte weiterentwickelt und als mögliche Kapitalanlage etabliert hätten. Die bisherige Erfassung über private Veräußerungsgeschäfte und Leistungen werde dem „nicht mehr gerecht“.

Künftig sollen die betreffenden Einkünfte deshalb als Kapitalvermögen nach § 20 EStG behandelt werden. Laut Schäffler bleiben die zentralen Regeln gegenüber der bereits vor Wochen durchgesickerten Entwurfsfassung unverändert.

Für ab dem 1. Januar 2027 erworbene Bitcoin sollen Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet werden. Für bis einschließlich 31. Dezember 2026 angeschaffte Bestände soll dagegen die bisherige Jahresfrist erhalten bleiben. Erträge aus Staking und Lending sollen ebenfalls den Kapitaleinkünften zugeordnet werden.

Ab 2028 ist der direkte Steuerabzug durch Börsen, Broker und andere regulierte Anbieter vorgesehen. Laut Schäffler dürfen diese zur Begleichung der Steuer auch Coins ohne Zustimmung des Kunden verkaufen.

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Besonders brisant, wie wir bereits berichteten, ist für Selbstverwahrer die geplante Ersatzbemessungsgrundlage. Fehlen verwertbare Anschaffungsdaten, sollen für den Steuerabzug pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses angesetzt werden. Erst im Nachhinein können Krypto-Halter mit der Steuererklärung eine Erstattung beantragen.

Schäffler zufolge hat das BMF vor allem die finanziellen Angaben ergänzt. Er schreibt via X:

„Was sich gegenüber der Fassung vom September geändert hat: inhaltlich nichts. Das BMF hat nur die Zahlen nachgetragen. Es erwartet 350 Mio. € Mehreinnahmen im Jahr, und das erst ab 2029. Die Kosten für Bürger und Wirtschaft stehen weiter auf ‚folgt‘. Für so wenig Geld wird der Standort Deutschland für Bitcoin beschädigt und Vertrauen zerstört.“

Ob das Kabinett dem Entwurf am 14. Oktober unverändert zustimmt, bleibt offen. Politischer Widerstand zeichnet sich jedenfalls innerhalb der Union ab: Wie wir berichteten, lehnen CDU/CSU-Finanzpolitiker neue Steuern ab, während CDU-geführte Länder mit Blockaden im Bundesrat drohen. Schäffler konstatierte via X:

“Es ist noch nicht klar, ob die CDU-Ministerien zugestimmt haben. Eine Verbändebeteiligung kann auch parallel zur internen Abstimmung im Kabinett erfolgen.”

Selbst bei Zustimmung der Bundesregierung müsste die Krypto-Steuer auch die Zustimmung der Länder erhalten. Da das Steueraufkommen teilweise Ländern und Gemeinden zufließt, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Dort könnte der Widerstand der CDU-geführten Länder zur entscheidenden Hürde für die Abschaffung der Haltefrist werden.