Die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist stößt bei einem weiteren namhaften Unionspolitiker auf Widerspruch.

Felix Schreiner, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnet die bestehende Regelung als sinnvollen Bestandteil des Steuersystems und kündigt an, sich für ihren Erhalt einzusetzen. Das geht aus einer Antwort an einen Bürger hervor, die Frank Schäffler am Freitag auf X geteilt hat.

Schreiner hält Krypto-Haltefrist für „sinnvoll“

Das auf den 1. Oktober datierte Schreiben enthält eine klare Position zur geplanten Neuregelung der Besteuerung von Bitcoin und Altcoins. Schreiner begründet seine Unterstützung für die Haltefrist mit deren Bedeutung für den langfristigen Vermögensaufbau:

„Die bestehende einjährige Haltefrist ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Bestandteil der steuerlichen Systematik. Sie schafft einen Anreiz für langfristigen und eigenverantwortlichen Vermögensaufbau. Eine pauschale Abschaffung der Haltefrist sehe ich daher kritisch.“

Tipp der Redaktion: Kanzleramt stoppt Zuckersteuer: Wackelt Abschaffung der Krypto-Haltefrist?

Besonders positiv ist Schreiners Zusage für die anstehenden Beratungen:

„Ich werde mich im weiteren parlamentarischen Verfahren für den Erhalt der einjährigen Haltefrist einsetzen.“

Die Aussage kommt von einem Abgeordneten, der innerhalb der Unionsfraktion eine wichtige Funktion übernimmt. Schreiner ist Parlamentarischer Geschäftsführer und Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg.

Seine Position reicht damit über eine Wortmeldung eines Abgeordneten ohne entsprechende Fraktionsfunktion hinaus. Eine verbindliche Haltung der gesamten CDU/CSU-Fraktion gibt es aber weiterhin noch nicht.

Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler wertete die Antwort am 2. Oktober auf X als weiteres Signal gegen die Pläne von Finanzminister Lars Klingbeil.

Schreiner hält die einjährige Haltefrist für „sinnvoll“ und will sich für ihren Erhalt einsetzen, schrieb Schäffler. Seine Schlussfolgerung:

„Der Widerstand in der Union wächst.“

Zugleich rief er erneut dazu auf, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben.

Vertrauensschutz für bereits gekaufte Kryptowährungen

Neben dem grundsätzlichen Erhalt der Haltefrist spricht Schreiner einen zweiten Punkt an: den Umgang mit Altbeständen, falls es dennoch zu einer Änderung kommt.

„Sollte es dennoch zu einer Änderung der bestehenden Regelung kommen, halte ich einen verlässlichen Umgang mit bereits erworbenen Kryptowerten für besonders wichtig.“

Investitionsentscheidungen, die auf Grundlage der bisher geltenden Rechtslage getroffen wurden, sollten nach seiner Auffassung angemessen berücksichtigt werden. Schreiner ergänzt:

„Rechtssicherheit und Vertrauensschutz müssen bei einer Neuregelung eine zentrale Rolle spielen.“

Widerstand in der Union trifft auf engen BMF-Zeitplan

Schreiners Zusage reiht sich in mehrere kritische Wortmeldungen aus der Union ein. Wie wir berichteten, hält auch Armin Laschet die geplante Abschaffung der Haltefrist für systemwidrig und verfassungsrechtlich zweifelhaft. Schäffler veröffentlichte am 30. September außerdem eine weitere CDU-Antwort, wonach die Unionsfraktion keinen Anlass sehe, die Haltefrist abzuschaffen.

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Bereits am 26. September hatte BILD berichtet, dass die Finanzpolitiker der CDU/CSU neue Steuern auf Zucker, Bitcoin und Plastik ablehnen. Der Bericht beschrieb zudem Widerstand aus CDU-geführten Ländern gegen zusätzliche Belastungen und mögliche Blockaden im Bundesrat.

Zusätzliche Dynamik erhält die Debatte durch den vorläufigen Stopp von Klingbeils Zuckersteuer-Entwurf. Wie wir berichteten, hat das Kanzleramt den Vorschlag ausgebremst, weil er in seiner Form innerhalb der Regierung nicht mehrheitsfähig sei. Anschließend gab es Spekulationen, dass die Krypto-Steuer aus denselben Gründen genauso enden könnte.

Parallel treibt das SPD-geführte Bundesfinanzministerium die Krypto-Steuerreform voran. Am 30. September verschickte es den Referentenentwurf an Verbände und Interessenvertretungen. Stellungnahmen sollen bis zum 6. Oktober eingehen. Die Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober 2026 geplant.