- Die Bundesregierung will die einjährige Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen abschaffen und Gewinne künftig wie Aktien mit rund 26,375 % besteuern.
- Noch ist die Reform nicht beschlossen: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Zudem bleiben Fragen zu Bestandsschutz, Startdatum, Verlustverrechnung, Staking, Lending und Airdrops offen.
Deutschland galt bislang als sicherer Hafen für Bitcoin-Investoren. Diese Zeit könnte nun vorbei sein: Die Bundesregierung will mit der vorgelegten Steuerreform die Haltefrist für Bitcoin und Kryptowährungen überarbeiten und damit faktisch abschaffen.
Gestern Nachmittag wurden dazu neue Details bekannt. Im neuen Gesetzentwurf, der Kryptorevolution.de vorliegt, heißt es:
“Die Bundesregierung wird die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren. […] Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert. […] Daher sollen künftig für eine gerechte und nachvollziehbare Besteuerung die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden.”
Konkret sollen Kryptowährungen künftig wie Aktien besteuert werden. Damit würde die bisherige einjährige Haltefrist wegfallen. Derzeit sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Kryptowährungen vollständig steuerfrei, wenn die Coins nach dem Kauf mindestens 366 Tage gehalten wurden.
Dieser Vorteil würde mit der geplanten Reform entfallen. Stattdessen soll beim Verkauf offenbar dieselbe Steuerbelastung wie bei Aktien gelten. Bei Aktien spielt die Haltedauer steuerlich keine Rolle. Es fallen grundsätzlich folgende Steuern an:
- 25 % Abgeltungsteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer
- ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer, je nach Bundesland)
Effektive Steuerbelastung
Ohne Kirchensteuer ergibt sich daraus folgende Belastung:
- 25,00 % Abgeltungsteuer
- 1,375 % Solidaritätszuschlag
- = 26,375 % Gesamtsteuer
Mit Kirchensteuer liegt die effektive Steuerbelastung je nach Bundesland bei rund 27,8 % bis 28 %.
Beispiel
Du kaufst Bitcoin für 100.000 € und verkaufst später für 500.000 €.
Gewinn:
- 400.000 €
Nach geplanter Neuregelung (ohne Kirchensteuer):
- 400.000 € × 26,375 %
- = 105.500 € Steuer
Nach aktueller Rechtslage (Haltedauer über ein Jahr):
- 0 € Steuer
Nach aktueller Rechtslage (Haltedauer unter einem Jahr):
- Besteuerung des Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (keine Abgeltungsteuer)
Das Beispiel zeigt, wie groß der Einschnitt für Krypto-Investoren ausfallen könnte. Allerdings ist das Reformpaket bislang lediglich ein Regierungsentwurf, der noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss.
Bevor die geplanten Änderungen in Kraft treten können, müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen. Erst im Zuge eines konkreten Gesetzentwurfs wird sich zeigen, ob es Bestandsschutz für bereits gehaltene Kryptowährungen geben wird, ab wann die neuen Regeln gelten und wie offene Fragen tatsächlich ausgestaltet werden.
Diese Punkte müssen in jedem Fall noch geklärt werden:
- Gilt ein Bestandsschutz für bereits gekaufte Coins?
- Ab wann tritt die Regelung in Kraft?
- Wie funktioniert die Verlustverrechnung?
- Werden Staking, Lending oder Airdrops ebenfalls neu geregelt?
Zwar handelt es sich bislang nur um eine Absichtserklärung der Bundesregierung. Gleichzeitig verdichten sich jedoch die Hinweise, dass eine vor wenigen Tagen öffentlich gewordene E-Mail eines CSU-Politikers echt ist. Darin wurde beschrieben, dass die Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist bereits beschlossene Sache sei, wir berichteten.
Der weitere Fahrplan ist bereits absehbar: Zunächst soll das Bundeskabinett den Regierungsentwurf voraussichtlich am 6. Juli beschließen. Anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren mit Beratungen im Bundesrat und im Bundestag.
Erst wenn beide Kammern zugestimmt haben, der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, können die neuen Steuerregeln in Kraft treten. Bis dahin gilt für Bitcoin und andere Kryptowährungen weiterhin die bisherige Rechtslage.








