Der Widerstand in der Union gegen die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist wächst. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marvin Schulz warnt vor einem Bruch mit der steuerrechtlichen Systematik. Zudem fordert er eine verfassungsrechtliche Prüfung der noch nicht ausformulierten Reform.
Schulz sieht Gleichbehandlungsproblem
In einer Antwort an Welt-Reporter Daniel D. Eckert stellte Schulz zunächst klar, dass die Reform keineswegs beschlossen ist. Bislang fehlt weiterhin ein konkreter Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Schulz erklärte:
„Klar ist: Es gibt noch kein verabschiedetes Gesetz. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt bisher nicht vor. Für eine Gesetzesänderung sind sowohl die Zustimmung des Bundestags als auch des Bundesrats erforderlich.“
Schulz verweist auf das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023. Darin bestätigte das Gericht, dass Bitcoin, Ethereum und Monero als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 des Einkommensteuergesetzes einzustufen sind. Damit sind sie steuerrechtlich wie Gold, Fremdwährungen und andere Sachwerte zu behandeln.
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Eine Herauslösung ausschließlich von Kryptowährungen hält Schulz deshalb für problematisch. Während Gewinne aus Gold oder Fremdwährungen nach Ablauf der Jahresfrist weiterhin steuerfrei blieben, würden Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert. Dies werfe Fragen zum verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot auf.
Auch die Behandlung bestehender Positionen ist ungeklärt. Millionen Anleger haben ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf die seit Jahren angewandte Rechtslage getroffen. Schulz kündigte an, insbesondere diesen Punkt innerhalb der Fraktion zu thematisieren:
„Ich werde mich in der Fraktion für eine sorgfältige, verfassungsrechtlich fundierte Prüfung aller Reformvorschläge einsetzen. Bevor eine abschließende Bewertung erfolgen kann, möchte ich den noch ausstehenden Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums abwarten. Erst damit wird erkennbar sein, wie genau die Reform ausgestaltet sein soll, insbesondere was etwaige Bestandsschutzregelungen und die Gleichbehandlung anderer Wirtschaftsgüter betrifft.“
Schulz ist nicht der erste CDU-Abgeordnete, der Klingbeils Pläne infrage stellt. Olav Gutting warnte bereits vor einem steuersystematischen Bruch und einer pauschalen Einordnung sämtlicher Kryptowerte als Kapitalvermögen, wie Kryptorevolution berichtete.
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Auch Anne König sprach sich ausdrücklich für den Erhalt der Haltefrist und einen verfassungsfesten Schutz von Altbeständen aus. Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, sieht nach bisherigem Kenntnisstand ebenfalls keinen Bedarf für die Reform und warnt zugleich vor den fiskalischen Risiken einer umfassenderen Verlustverrechnung. Eine weitere kritische Stellungnahme liegt uns von Jens Lehmann vor.
Jahressteuergesetz enthält keine Krypto-Steuer
Am heutigen 12. August hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Die geplante Neuregelung der Krypto-Besteuerung ist darin weiterhin nicht enthalten. Der Termin war wichtig, weil ein heute beschlossener Regierungsentwurf nach der grundsätzlich sechswöchigen Stellungnahmefrist des Bundesrats noch im September in den Bundestag gelangen könnte.
Die Reform ist damit nicht gescheitert. Das Bundesfinanzministerium kann einen separaten Gesetzentwurf vorlegen oder die Änderung später in ein laufendes Steuergesetz einfügen. Der Zeitplan für das geplante Inkrafttreten am 1. Januar 2027 wird jedoch enger.
Parallel steigt der öffentliche Druck. Die Bundestagspetition 201716 zählt inzwischen 41.181 Online-Mitzeichnungen und hat das Quorum von 30.000 deutlich überschritten. Damit erhält das Anliegen grundsätzlich einen Anspruch auf eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 15. September.













