Die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist ist weiterhin nicht vom Tisch. Wie wir bereits berichteten, tauchten die Pläne zuletzt wieder im Finanzbericht 2027 auf. Nach Einschätzung des früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler könnten jedoch Zeitdruck, Widerstand aus der Union und die erfolgreiche Bundestagspetition die Umsetzung erschweren.
Krypto-Steuer fehlt im Jahressteuergesetz 2026
Das Bundeskabinett beschloss am 12. August den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026. Eine Änderung des § 23 EStG oder eine neue Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten war darin nicht enthalten. Schäffler erklärte gegenüber der WELT:
„Es ist für mich erst einmal bemerkenswert, dass die Besteuerung von Kryptowährungen nicht mit dem Gesetz angepasst wurde. Für solche kleinen Änderungen ist das ja eigentlich gedacht. Nun kann die Zeit zu kurz gewesen sein oder der Widerstand aus der Union zu groß.“
Entwarnung gibt Schäffler dennoch nicht. Das Bundesfinanzministerium könnte einen eigenständigen Gesetzentwurf vorbereiten oder versuchen, die Reform später über einen Änderungsantrag in ein anderes Steuergesetz aufzunehmen. Wie wir berichteten, bleiben Lars Klingbeil meherere Optionen.
Tipp der Redaktion: Krypto-Haltefrist soll fallen: Finanzbericht 2027 bekräftigt Steuerpläne
Zusätzlicher Druck entsteht durch die Bundestagspetition 201716. Mehr als 42.000 Menschen haben sich inzwischen für den Erhalt der Haltefrist ausgesprochen. Das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen wurde bereits innerhalb von 24 Stunden erreicht. Schäffler führt dazu aus:
„Das bedeutet, dass es eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss geben wird, bei der auch der Petent, also der Initiator der Petition, angehört wird und somit sein Anliegen noch einmal direkt vortragen kann. Dass die erforderliche Zahl so schnell zusammenkam, ist im Übrigen schon außergewöhnlich und zeigt, welche Relevanz dieses Thema für die Menschen hat.“
Laut Schätzungen besitzen 8,9 Millionen Menschen in Deutschland Bitcoin oder andere Kryptowährungen. Das entspricht 12,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung.
Unionsabgeordnete signalisieren Widerstand
Schäfflers Musterschreiben an Wahlkreisabgeordnete von CDU, CSU und SPD erreichte nach eigenen Angaben mehr als 250.000 Aufrufe. Aus den ihm zugeschickten Antworten wird deutlich, dass mehrere Unionspolitiker zum Widerstand gegen die Abschaffung bereit sind.
In den vergangenen Wochen berichteten wir immer wieder von neuen Stimmen aus der CDU, die Kritik an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil äußerten. Zuletzt erklärten der CDU-Bundestagsabgeordnete Knut Abraham sowie der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Martin Plum, dass sie rechtliche Zweifel an der Herauslösung aus § 23 EStG haben.
Schäffler fordert den umgekehrten Weg: Auch Aktiengewinne sollten nach einer längeren Haltedauer wieder steuerfrei werden. Eine solche Regelung galt in Deutschland bis Ende 2008.
Abschaffung könnte auch Gold gefährden
Die Union verweist wiederholt darauf, dass Kryptowährungen, Gold, Fremdwährungen und andere private Wirtschaftsgüter derzeit derselben steuerrechtlichen Systematik unterliegen. Eine isolierte Schlechterstellung von Kryptowährungen könnte deshalb rechtlich angreifbar sein.
Lesetipp: Klingbeils Krypto-Steuer wackelt: CDU-Widerstand gegen Abschaffung der Krypto-Haltefrist wächst
Theoretisch könnte das Finanzministerium die Haltefrist auch für Gold, Oldtimer oder Antiquitäten streichen. Schäffler hält dies politisch und administrativ jedoch für kaum durchsetzbar:
„Ich glaube, beim Gold wären der Aufschrei und die Widerstände viel größer, damit träfe man ja noch deutlich größere Kreise bis hin zur Oma, die ihre eine Goldmünze hat. Meine These wäre deshalb, dass man das nicht durchgesetzt bekommt. Und dann stellen sich ja Fragen nach weiteren Vermögenswerten wie zum Beispiel Oldtimern oder Antiquitäten.“
Eine Ausweitung auf weitere Wirtschaftsgüter würde laut Schäffler erhebliche Bewertungs- und Dokumentationsprobleme für Anleger und Finanzämter verursachen.
Krypto-Steuer könnte Daytrader entlasten
Schäffler sieht zudem einen Widerspruch im Gerechtigkeitsargument des Finanzministeriums. Kurzfristige Krypto-Gewinne werden derzeit mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert.
„Wer Kryptogewinne, die bisher nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes behandelt werden, pauschal der Abgeltungsteuer unterwirft, senkt den Steuersatz für Spitzenverdiener von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. Und das soll dann eine Reform für mehr Gerechtigkeit sein?“
Ein konkreter Gesetzentwurf mit Stichtag, Bestandsschutz und Verlustverrechnung liegt weiterhin nicht vor. Die Haltefrist gilt deshalb unverändert, während eine Umsetzung der Reform pünktlich zum 1. Januar 2027 zunehmend unwahrscheinlich wird.













