Ein Steuersystem muss vor allem eines sein: fair und gerecht. Dabei sollen Gewinne unterschiedlicher Anlageklassen mit spezifischen Steuern belegt werden. Was jedoch bislang als utopisch gilt, soll in den Niederlanden Realität werden: Steuern auf unrealisierte Gewinne bei Edelmetallen, Aktien und Kryptowährungen wie Bitcoin.
Niederlande plant grundlegende Steuerreform
Konkret geht es hierbei um eine geplante Reform der niederländischen Vermögensbesteuerung, die in einem neuen Entwurf vom 14.09.2026 durch das Finanzministerium veröffentlicht wurde und nach kurzer Zeit hitzige Diskussionen ausgelöst hat.
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Der von Staatssekretär Eelco Eerenberg vorgebrachte Vorschlag sieht mehrere Ausgestaltungen für das künftige “Box-3-System” vor. Zurzeit werden in den Niederlanden Gewinne grundsätzlich dann besteuert, wenn ein Vermögenswert mit einem Gewinn verkauft wird. Das geplante Box-3-System soll an dieser Stelle eine grundlegende Änderung bringen.
Nach aktuellem Stand bedeutet das praktisch Folgendes: Steigt ein ETF oder Bitcoin beispielsweise von 100.000 Euro auf 120.000 Euro, entsteht zunächst ein Buchgewinn von 20.000 Euro. Solange der Anleger den ETF nicht verkauft, würde dieser Kursgewinn nach diesem Modell noch nicht besteuert. Erst beim Verkauf würde der Gewinn steuerlich relevant.
Laut dem neuen Gesetzentwurf, der ab dem 01.01.2028 in Kraft treten soll, könnte der Wertzuwachs in Höhe von 20.000 Euro besteuert werden. Dabei werden neben laufenden Erträgen auch jährliche Wertsteigerungen oder Wertverluste berücksichtigt, unabhängig davon, ob ein Vermögenswert verkauft wurde.
Ausnahmen sind im bisherigen Gesetzentwurf insbesondere für Immobilien und Beteiligungen an bestimmten Start-ups vorgesehen. Bitcoin, Gold und andere Edelmetalle würden also in die Kategorie fallen, deren Wertzuwachs besteuert werden könnte.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Gesetzentwurf noch nicht beschlossen wurde und es mehrere Umsetzungsphasen geben soll. Bis 2030 soll vorerst eine Übergangsregelung für Edelmetalle und Kryptowährungen gelten. Ab dem Jahr 2030 könnten Wertzuwächse bei Bitcoin grundsätzlich besteuert werden, unabhängig davon, ob BTC verkauft wird oder nicht.
36 % Steuer auf unrealisierte Bitcoin-Gewinne
Die erzielten Wertzuwächse sollen mit einem Steuersatz von 36 % besteuert werden, sofern sich an der Reform nichts Grundlegendes ändert. Das bedeutet konkret, dass 36 Prozent Steuern auf den steuerlich ermittelten Ertrag anfallen. Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht die Tragweite:
Ein Anleger besitzt Bitcoin im Wert von 100.000 Euro. Bis zum Jahresende steigt der Wert auf 120.000 Euro. Der nicht realisierte Kursgewinn beträgt damit 20.000 Euro.
Würde dieser komplette Wertzuwachs in einem künftigen System als steuerpflichtiger Ertrag angesetzt und weiterhin ein Steuersatz von 36 Prozent gelten, ergäbe sich folgende Rechnung:
20.000 Euro Gewinn × 36 Prozent = 7.200 Euro Steuer.
Der Anleger müsste in diesem vereinfachten Beispiel 7.200 Euro Steuern zahlen, obwohl er seine Bitcoin nicht verkauft hat. Die Steuer würde nicht 36.000 Euro betragen, denn das ursprüngliche Vermögen von 100.000 Euro wird nicht einfach mit 36 Prozent besteuert.
Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Freibeträge, Verluste, andere Vermögenswerte und mögliche Änderungen des Steuersatzes sind darin nicht berücksichtigt.
Schon heute kennt das niederländische Box-3-System zwei Berechnungswege. Grundsätzlich arbeitet die Steuerverwaltung 2026 weiterhin mit pauschalen Renditen. Für Kryptowährungen wird dabei ein fiktiver Ertrag von 6,00 Prozent angesetzt. Auf das daraus ermittelte steuerpflichtige Box-3-Einkommen fallen anschließend 36 Prozent Steuer an.
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Erste Stimmen kritisieren diesen Vorstoß scharf und stellen die Verhältnismäßigkeit der geplanten Regelung infrage. Der niederländische Analyst und Investor Michaël van de Poppe führt dazu auf X aus:
“Die niederländische Regierung hat völlig den Verstand verloren.
Ab dem 1. Januar 2028 sollen für mindestens zwei Jahre 36 Prozent Steuern auf unrealisierte Gewinne bei #Bitcoin und #Krypto gezahlt werden.
Eine absolute Katastrophe als Entscheidung.”
Die Finanzanalystin Madelon Vos beschreibt, dass kapitalstarke Investoren zunehmend die Niederlande verlassen und ihr Kapital in andere Länder verlagern, da sie die neu vorgestellten Regeln als zu belastend empfinden:
“In den vergangenen Stunden wurde ich mit Nachrichten von Investoren, Unternehmern und Bürgern überflutet, die einfach genug haben.
[…] Genug davon, dass das Ministerium Krypto und physisches Gold immer stärker unter Druck setzt, indem physische Vermögenswerte mit einer Kapitalertragsteuer belegt werden.
Für viele fühlt sich das wie Enteignung an. Sie wollen raus und haben genug von immer höheren Steuern.
Es wirkt, als wüssten @Minister_FIN und @eelcoheinen genau, was sie tun.
Wissen und Kapital verlassen die Niederlande.”
Einige Stimmen kritisieren darüber hinaus, dass Gewinne zwar besteuert, Verluste jedoch nicht in gleichem Maße mit anderen Buchgewinnen verrechnet werden könnten. Dadurch könnte die steuerliche Belastung für Anleger höher ausfallen, ohne dass Verluste entsprechend berücksichtigt werden.
Ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung eins zu eins umgesetzt wird, bleibt vorerst abzuwarten. Auch in Deutschland könnte sich die konkrete Besteuerung von Kryptowährungen ab dem 01.01.2027 grundlegend ändern.
Krypto-Haltefrist in Deutschland soll fallen
Nach dem bislang bekannten Referentenentwurf soll die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen perspektivisch entfallen. Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten könnten damit künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Für Altbestände ist zwar ein Bestandsschutz vorgesehen, doch genau hier liegt ein weiterer Streitpunkt.
Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler warnt unterdessen vor erheblichen Problemen für Selbstverwahrer und Anleger, die ihre Coins zwischen Wallets und Börsen verschoben haben. Ab dem Jahr 2028 sollen inländische Plattformen wie Bitpanda oder Bitcoin.de die Kapitalertragsteuer direkt einbehalten.
Fehlen der Börse Angaben zum Anschaffungsdatum oder Kaufpreis, soll laut Entwurf pauschal unterstellt werden, dass die Coins nach dem 31. Dezember 2026 erworben wurden. Zusätzlich soll in diesem Fall eine Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent des Verkaufserlöses greifen.
Ein Beispiel zeigt die Tragweite: Verkauft ein Anleger Bitcoin für 100.000 Euro und kann seine ursprünglichen Anschaffungsdaten gegenüber der Plattform nicht ausreichend nachweisen, würden zunächst 50.000 Euro als Bemessungsgrundlage angesetzt. Bei 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ergäbe sich ein Steuerabzug von 13.187,50 Euro.
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Das kann selbst dann passieren, wenn der tatsächliche Gewinn deutlich niedriger war oder die Coins nach heutiger Rechtslage eigentlich steuerfrei verkauft werden könnten.
Damit diese Probleme gar nicht erst auftreten und die Krypto-Haltefrist erhalten bleibt, hat Schäffler einen Musterbrief auf X geteilt, den jeder an die für ihn zuständigen Politiker schicken kann.












