Die Bundesregierung hält an der geplanten Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist fest. Das geht aus dem am 14. August veröffentlichten Finanzbericht 2027 hervor, obwohl der wichtige Kabinettstermin am 12. August ohne einen entsprechenden Gesetzentwurf verstrichen ist.

Finanzministerium bestätigt Ende der Krypto-Haltefrist

Der vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Finanzbericht 2027 enthält die bislang deutlichste amtliche Bestätigung, dass die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll.

Das Wort „Krypto“ taucht im 374 Seiten umfassenden Finanzbericht insgesamt achtmal auf. Fünf Nennungen konzentrieren sich auf den zentralen Absatz zur geplanten Steuerreform. Auf Seite 23 heißt es:

„Die Bundesregierung wird die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren. Im privaten Bereich werden solche Kryptowerte derzeit als sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG (laufende Einkünfte) oder aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Verkäufe) steuerlich behandelt. Veräußerungen außerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG sind somit steuerfrei. Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“

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Wie groß der allein auf die Krypto-Reform entfallende Betrag sein soll, nennt der Bericht wieder einmal nicht. Allerdings bekräftigt das Finanzministerium unter Führung von Lars Klingbeil den bereits angekündigten Kurs. Die Begründung ist das SPD-typische Schlagwort Gerechtigkeit. In dem Finanzbericht 2027 heißt es:

„Gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen werden die Akzeptanz einer Reform in der Bevölkerung deutlich steigern. Daher sollen künftig für eine gerechte und nachvollziehbare Besteuerung die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig. Mit diesen Änderungen wird die Reform der Kryptobesteuerung zu einer Steigerung der Steuereinnahmen führen.“

Die übrigen drei Nennungen von „Krypto“ betreffen die mit DAC8 eingeführte steuerliche Transparenz bei Transaktionen mit Kryptowerten sowie den europäischen Handel mit Kryptowertpapieren.

Kabinettstermin am 12. August verstrichen

Die Veröffentlichung ist vor allem wegen ihres Zeitpunkts bemerkenswert. Wie wir berichteten, hätte ein Gesetzentwurf spätestens am 12. August das Kabinett passieren müssen, damit das Gesetzgebungsverfahren ohne verkürzte Fristen durchgeführt werden kann.

An diesem Tag beschloss das Bundeskabinett zwar das Jahressteuergesetz 2026. Der 168 Seiten umfassende Regierungsentwurf enthält jedoch weder das Wort „Krypto“ noch eine entsprechende Änderung der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.

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Auch ein eigenständiger Gesetzentwurf zur neuen Krypto-Besteuerung liegt bislang nicht vor. Zwei Tage nach dem verstrichenen Termin veröffentlichte das BMF nun den Finanzbericht, der unmissverständlich am Wegfall der Haltefrist festhält. Wie KryptoRevolution berichtete, bleiben Klingbeil noch immer drei Optionen, um die Krypto-Steuer in einem Gesetz zu verankern.

Hierfür benötigt Klingbeil jedoch die Zustimmung des Koalitionspartners CDU/CSU. Politisch ist die Passage deshalb noch nicht ausgemacht. Innerhalb der CDU formiert sich Widerstand.

Zuletzt hat CDU-Bundestagsabgeordneter Knut Abraham erklärt, einer Abschaffung nicht ohne eine überzeugende steuerpolitische und systematische Begründung zustimmen zu wollen. Der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, bestätigte, dass noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden sei. Zahlreiche weitere CDU-Politiker haben zumindest Zweifel an der sogenannten Reform geäußert und wollen den Gesetzentwurf abwarten.

Der Finanzbericht bestätigt damit zwar den politischen Willen des SPD-geführten Finanzministeriums. Ob Finanzminister Klingbeil für die Umsetzung auch eine parlamentarische Mehrheit zusammenbringen kann, bleibt aber offen.

Bislang hat Klingbeil noch immer keine konkrete Ausgestaltung der Reform dargelegt. Eine Stellungnahme oder ein Gesetzentwurf des SPD-Politikers zu Zeitplan oder Altbeständen liegen weiterhin nicht vor. Auch der Finanzbericht beantwortet diese Fragen nicht.