Die geplante Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist stößt innerhalb der Union auf weiteren Widerstand. CDU-Bundestagsabgeordneter Knut Abraham stellt ein Nein in Aussicht, während der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion, Martin Plum, bestätigt, dass noch keine abschließende Entscheidung gefallen ist.

Für Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sind die Aussagen brisant. Seine Krypto-Steuer benötigt er den Koalitionspartner. Die Unterstützung von CDU/CSU ist  aber offenbar keineswegs sicher.

Knut Abraham stellt Nein zur Krypto-Steuer in Aussicht

Abraham äußerte sich am Mittwoch auf Abgeordnetenwatch zu der geplanten steuerlichen Neuregelung. Gefragt wurde er, ob er bei seiner ablehnenden Haltung bleiben werde, falls die Abschaffung der Haltefrist über einen Änderungsantrag in ein anderes Gesetz aufgenommen wird.

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Der CDU-Abgeordnete legte sich zwar nicht endgültig fest. Er machte seine Zustimmung jedoch von hohen Voraussetzungen abhängig:

„Einer solchen Änderung würde ich daher jedenfalls nicht ohne überzeugende steuerpolitische und systematische Begründung zustimmen.“

Damit stellt ein weiterer Abgeordneter der Regierungsfraktionen die von Klingbeil angestrebte Reform infrage. Eine verbindliche Position der gesamten CDU/CSU-Fraktion ergibt sich daraus allerdings noch nicht. Abraham argumentiert:

„Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen.“

Kritik übt Abraham auch an der geplanten pauschalen Zuordnung von Kryptowerten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFTs und DeFi-Erträge seien wirtschaftlich sehr unterschiedliche Vermögenswerte und Geschäftsmodelle:

„Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer. Dabei ist Krypto nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge. Eine pauschale Regelung nach dem Motto ‚alles Krypto ist Kapitalvermögen‘ wäre handwerklich und systematisch sehr dünn.“

Offen sind zudem Übergangsregeln für bestehende Bestände, die künftige Verlustverrechnung und mögliche Bagatellgrenzen für Kleinanleger. Da weiterhin kein ausformulierter Gesetzentwurf vorliegt, ist auch nicht geklärt, ob sämtliche Kryptowerte tatsächlich identisch behandelt werden sollen. Abraham schlussfolgert:

„Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich. Einer solchen Änderung würde ich daher jedenfalls nicht ohne überzeugende steuerpolitische und systematische Begründung zustimmen.“

Unions-Justiziar betont: noch keine Entscheidung

Einen Tag nach Abraham äußerte sich auch Martin Plum. Der direkt gewählte CDU-Abgeordnete ist Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und gehört dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz an. Plum schreibt:

„Die Kritik an einer möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte kann ich nachvollziehen. […] Die für dieses Thema zuständige Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht mangels eines konkreten Gesetzentwurfs der Bundesregierung derzeit noch viele offene Fragen.“

Die Antwort auf Abgeordnetenwatch ist keine Zusage, die Haltefrist zu verteidigen. Sie widerspricht aber dem Eindruck, die Abschaffung sei innerhalb der Regierungskoalition bereits abschließend vereinbart.

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Plums Formulierung macht deutlich, dass die Meinungsbildung innerhalb der Unionsfraktion erst auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs erfolgen soll:

„Da bislang kein Gesetzentwurf vorliegt, ist zudem unklar, welche Regelungen das Bundesministerium der Finanzen hinsichtlich möglicher Übergangsvorschriften, einer sachgerechten Verlustverrechnung und etwaiger Bagatellgrenzen für Kleinanleger vorsehen wird. Zunächst bleibt daher die Vorlage eines solchen Entwurfs durch das Bundesministerium der Finanzen abzuwarten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diesen Entwurf anschließend sorgfältig prüfen.“

Krypto-Steuer fehlt im Jahressteuergesetz 2026

Die Bundesregierung hatte im Haushaltsentwurf 2027 angekündigt, eine steuerliche Neuregelung für Kryptowerte vorzubereiten. Im am 12. August vom Kabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2026 ist diese Änderung jedoch nicht enthalten.

Soll die Reform tatsächlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, hat Finanzminister Lars Klingbeil noch drei Wege. Für alle Optionen braucht er aber die Zustimmung der CDU/CSU.

Abraham und Plum sind nicht die ersten Unionspolitiker, die Klingbeils Pläne infrage stellen. Wie KryptoRevolution berichtete, warnte Olav Gutting vor einem steuerrechtlichen Systembruch und verfassungsrechtlichen Problemen.

Auch Anne König sprach sich für den Erhalt der Haltefrist und einen verfassungsfesten Schutz bestehender Bestände aus. Fritz Güntzler sieht nach bisherigem Kenntnisstand ebenfalls keinen Reformbedarf und verweist auf die fiskalischen Risiken einer umfassenderen Verlustverrechnung. Jens Lehmann äußerte sich ebenfalls kritisch.

Die jüngsten Aussagen bedeuten nicht, dass Klingbeils Krypto-Steuer endgültig gescheitert ist. Sie zeigen aber, dass das Finanzministerium nicht von einer geschlossenen Unterstützung der Union ausgehen kann.