Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 eine umfangreiche Einkommensteuerreform beschlossen. Die geplante Neuordnung der Krypto-Besteuerung ist darin jedoch nicht enthalten: Der Regierungsentwurf ändert weder § 23 EStG noch ordnet er private Kryptogewinne den Kapitaleinkünften zu.
Für Anleger bedeutet das zunächst: Die einjährige Haltefrist bleibt unverändert bestehen. Ihre Abschaffung ist damit allerdings noch nicht endgültig vom Tisch.
Steuerreform enthält keine Regelung für Bitcoin und Co.
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro ermöglichen. Vorgesehen sind unter anderem höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld sowie ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag.
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Zur Gegenfinanzierung soll der Steuersatz für besonders hohe Einkommen steigen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro sollen künftig 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent. Auch die steuerliche Begünstigung von Handwerkerleistungen wird reduziert.
Bemerkenswert ist, dass der Regierungsentwurf weder die Begriffe „Kryptowerte“ und „virtuelle Währungen“ noch eine Änderung der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG enthält.
Warum das Fehlen der Krypto-Haltefrist nicht überrascht
Die Bezeichnung „Einkommensteuerreformgesetz“ klingt umfassender, als das Paket tatsächlich ist. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Einkommensteuertarif, Familienentlastungen und der Besteuerung von Arbeit.
Eine Überführung privater Kryptogewinne in die Kapitaleinkünfte ist zudem deutlich komplexer als die bloße Streichung der Haltefrist.
Ein entsprechender Entwurf müsste beispielsweise klären, ob und wie § 20 und § 23 EStG geändert werden, welche Verlustverrechnungsregeln gelten, ob Börsen einen Steuerabzug vornehmen müssen, wie bereits erworbene Kryptowährungen behandelt werden und ab welchem Stichtag die Neuregelung greift.
Zum Redaktionszeitpunkt liegt weiterhin kein Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil vor. Deshalb erscheint ein separates Gesetz oder eine spätere Ergänzung wahrscheinlicher.
Politisch ist das Fehlen dennoch bemerkenswert. Das kann auf offene fachliche Fragen oder fehlende Einigkeit innerhalb der Koalition hindeuten. Wie wir berichteten, scheint Letzteres eine mögliche Erklärung. In den vergangenen Wochen hatten CDU-Politiker immer wieder Zweifel an der geplanten Reform unter der Federführung von Finanzminister Klingbeil geäußert.
Eine offizielle Abkehr vom Vorhaben lässt sich daraus aber nicht ableiten. Wie wir gestern berichteten, erklärte die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose, die auch stellvertretendes Mitglied des Finanzausschusses ist, in einer Stellungnahme am 31. August, dass die einjährige Steuerfreiheit laut SPD weiterhin entfallen soll.
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Theoretisch kann das SPD-geführte Finanzministerium jederzeit einen eigenen Krypto-Steuerentwurf vorlegen. Fraglich ist nur, ob die Reform noch vor dem 1. Januar 2027 umgesetzt werden kann.













