Die US-Derivateaufsicht CFTC hat am 24. September ihre Hinweise für regulierte Unternehmen aktualisiert. Die Klarstellungen betreffen vorgeschriebene Aufzeichnungen auf Blockchains und die Anlage von Kundengeldern in tokenisierte Formen bereits zulässiger Investments.
Das Hyperliquid Policy Center sieht darin einen Schritt hin zu regulierten Onchain-Märkten in den USA.
Öffentliche Blockchain als Aufzeichnungssystem
In einem Beitrag auf X beschreibt das Hyperliquid Policy Center die Änderung so:
„Die CFTC hat heute einen wichtigen Schritt unternommen, um regulierte Onchain-Märkte in die USA zu bringen: Unternehmen können vorgeschriebene Aufzeichnungen nun auf einer öffentlichen Blockchain führen, ohne zusätzlich eine separate Offchain-Kopie vorhalten zu müssen. Die CFTC hat außerdem klargestellt, dass Unternehmen Kundengelder in tokenisierte Varianten bereits zulässiger Anlagen investieren können.“
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Für Unternehmen, die Transaktionen unmittelbar auf einer öffentlichen Blockchain abwickeln, ist vor allem der erste Punkt relevant. Müssen dieselben Daten allein wegen ihres Speicherorts nochmals in einem separaten System vorgehalten werden, bleibt ein Teil der doppelten Infrastruktur bestehen.
Nach Darstellung des Hyperliquid Policy Centers kann die Blockchain nun selbst das maßgebliche Aufzeichnungssystem sein. Die bestehenden Pflichten zur Aufbewahrung und Vorlage der erforderlichen Unterlagen bleiben bestehen.
Das Policy Center begründet seine Position mit den Eigenschaften öffentlicher Blockchains:
„Das ist relevant, weil ein reguliertes Unternehmen eine öffentliche Blockchain nun als maßgebliches Aufzeichnungssystem nutzen kann, in dem jeder Eintrag transparent ist, nachträgliche Änderungen erkennbar sind und jeder die Einträge überprüfen kann. Genau diese Sicherheiten sollen die Aufbewahrungsvorschriften der CFTC gewährleisten, und öffentliche Blockchains bieten sie konstruktionsbedingt.“
Tokenisierte Anlagen bleiben an bestehende Regeln gebunden
Der zweite Teil der Aktualisierung betrifft die Anlage von Kundengeldern. Entscheidend ist dabei das zugrunde liegende Investment: Die CFTC spricht von tokenisierten Formen bereits zulässiger Anlagen.
Aus der Tokenisierung allein ergibt sich keine Freigabe für zusätzliche Anlageklassen. Die FAQs erläutern damit, wie bestehende Anforderungen auf eine andere technische Form angewendet werden können.
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CFTC-Chef Michael Selig ordnete die überarbeiteten FAQs als Teil der Bemühungen seiner Behörde ein, der Kryptoindustrie mehr regulatorische Klarheit zu geben.
Es handelt sich um Hinweise der Fachabteilungen, nicht um eine neue Regel für den gesamten Onchain-Handel. Bereits die ursprünglichen FAQs vom März hielten fest, dass sie bestehende Vorschriften weder ändern noch neue verbindliche Regeln schaffen.
Hyperliquid und Phantom hatten im Juli Klarheit gefordert
Das Hyperliquid Policy Center und der Wallet-Anbieter Phantom hatten sich am 9. Juli gemeinsam an die CFTC gewandt.
Ihr Anliegen reichte weiter als die jetzt behandelten Aufzeichnungen: Sie baten auch um Klarheit für Softwareentwickler, für die Nutzung von Onchain-Infrastruktur durch registrierte Handelsplätze und Clearinghäuser sowie für nicht verwahrende Wallet-Anbieter. Aufzeichnungspflichten nannten sie ausdrücklich als eine der offenen Fragen.
Die neue Antwort auf diese Frage erleichtert potenziell den Einsatz öffentlicher Blockchains innerhalb regulierter Marktstrukturen. Sie bedeutet für sich genommen jedoch keine Zulassung von Hyperliquid als US-Handelsplatz.
Ob und wie registrierte Unternehmen Onchain-Infrastruktur auch für Handel, Clearing und Verwahrung einsetzen können, bleibt damit die weiter reichende regulatorische Frage.












