Im Rahmen einer neuen Meldung hat die russische Zentralbank klargestellt, dass Privatpersonen aus dem regulierten Finanzsystem ihre gehaltenen Kryptowährungen wie Bitcoin oder XRP nicht auf ihre eigenen Hardware- oder Self-Custody-Wallets übertragen dürfen.

Die Grundlage dafür liefert das Föderale Gesetz Nr. 282-FZ über digitale Währungen und digitale Rechte, welches am 04.08.2026 von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet und am 01.09.2026 offiziell in Kraft getreten ist. Davon werden einzelne Vorschriften jedoch erst im nächsten Jahr wirksam, so auch die neue Detailänderung.

Eigene Hardware-Wallets bleiben erlaubt, Auszahlungen sind untersagt

Die entscheidende Neuerung betrifft den Transfer von Kryptowährungen aus einem regulierten digitalen Konto auf eine nicht-kustodiale Wallet. Dazu gehören beispielsweise Hardware-Wallets von Ledger oder Trezor, bei denen Nutzer ihre privaten Schlüssel selbst verwalten.

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Die neue Klausel wurde am 12.10.2026 in den Gesetzestext aufgenommen und führt aus:

“Ist die Übertragung einer digitalen Währung von einem digitalen Konto auf eine nicht-kustodiale Wallet derselben Privatperson zulässig? Nein. Gemäß Artikel 31 Absatz 9 des Föderalen Gesetzes Nr. 282-FZ ist eine solche Übertragung durch Privatpersonen nicht erlaubt.”

Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen über einen regulierten russischen Vermittler erwirbt, kann diese somit nicht einfach auf seine persönliche Hardware Wallet auszahlen lassen.

Der Besitz einer solchen Wallet bleibt dagegen erlaubt. Auch bereits selbst verwahrte Kryptowährungen werden durch die Klarstellung nicht pauschal verboten.

Nicht erlaubt sind außerdem Übertragungen zwischen Privatpersonen über Adressen, die von einem regulierten digitalen Depositar verwaltet werden. Die Zentralbank verweist hierfür auf Artikel 31 Absatz 5 des Gesetzes.

Direkter P2P-Handel endet am 1. Juli 2027

Der direkte Handel zwischen Privatpersonen im Rahmen von Peer-to-Peer-Geschäften ohne den Einsatz von regulierte Vermittlern wie einer Börse bleibt vorerst bis zum 01. Juli 2027 erlaubt.

An diesem Tag tritt Artikel 30 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 282-FZ in Kraft. Demnach müssen russische Privatpersonen zukünftig Kryptotransaktionen über gesetzlich zugelassene Intermediäre abwickeln. Dazu zählen unter anderem Broker und registrierte Organisationen für den Austausch digitaler Währungen. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen bleiben bestehen.

Auch beim Kauf von Bitcoin und Kryptowährungne gelten höhere Anforderungen. Für nicht qualifizierte Anleger sieht die Zentralbank eine jährliche Obergrenze von 300.000 Rubel (3.200€ zum Redaktionszeitpunkt) je Broker vor. Die entsprechenden Durchführungsvorschriften befinden sich teilweise noch im regulatorischen Verfahren. Hinzu kommen vorgeschriebene Anlegertests.

Die Bezahlunge von Waren oder Dienstleistungen mit Bitcoin und Kryptowährungen bleibt innerhalbs Russlands weiterhin verboten. Zahlreiche Ausnahmen bestehen für genau spezifierte Außenhandelsgeschäfte.

Wenngleich diese Einschränkung vornehmlich der besseren Dokumentation und Überwachung der russischen Bürger gilt, ist es kein Gesamtverbot wie zum Beispiel in China. Wie wir bereits berichteten, pilotiert derzeit die größte Bank Russlands Kredite mit Bitcoin, Ether und USDT abzusichern.

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Darüber hinaus startete Mitte Juli der Kryptohandel mit Bitcoin, ETH und USDT sowie LTC an mehreren lizensierten Börsen.

Krypto-News im Video-Update

Im aktuellen Video-Update berichtet Marcel zu folgenden Themen:

  1. Bitcoin-Kurs Update – Das sagen die Indikatoren für die Kursnentwicklung bis Ende Oktober
  2. Wirtschafsrat der CDU stellt sich entschieden gegen die Abschaffung der Krypto-Haltefrist
  3. IOTA-Kooperation mit H&M

Aus heutiger Sicht scheint eine vergleichbare Einführung in Deutschland als extrem unwahrscheinlich.